Bei zwei deutschen Pensionskassen hat die Finanzaufsicht BaFin die Notbremse gezogen. Weitere Kassen könnten folgen.

Sowohl die Pensionskasse der Caritas als auch ihr Schwesterunternehmen, die Kölner Pensionskasse, dürfen keine neuen Verträge mehr abschliessen, bestehende Kontrakte erhöhen oder weitere Personen aufnehmen. Dies hat die Finanzaufsicht BaFin kürzlich verfügt, weil die vorgelegten Sanierungspläne aus unzureichend eingestuft wurden. Bei der Kölner Pensionskasse läuft noch die Widerspruchsfrist gegen den Entscheid der Behörde.

Laut BaFin erfüllen die beiden Pensionskassen die Solvabilität für das Neugeschäft nicht mehr. Die amtliche Notbremse führt nicht nur zu einem grossen Image-Schaden, es verunsichert auch die Bestandeskunden. Befeuert wird dies durch ein Schreiben der Caritas-Kasse. Dort heisst es: „Die Pensionskasse der Caritas VVaG hatte in den letzten Monaten seine Mitgliedervertretersammlung bereits darüber informiert, dass die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Kasse dazu führt, dass eine Herabsetzung der Leistungen im Raum steht“.

Auch weitere Pensionskassen stehen unter Druck. So fehlten der Deutschen Steuerberater-Versicherung per Ende 2017 total 17,8 Millionen Franken, um die Solvabilitäts-Kapitalanforderung von 39,7 Millionen Franken zu erfüllen. Nur knapp die Hälfte der Verpflichtungen waren zum Stichtag gedeckt. Es ist 2018 nicht besser geworden, wie aus einer Hausmitteilung zu entnehmen ist: Es drohe weiterhin die „Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderungen“.

Wie die Bundesregierung erst kürzlich berichtete, stehen aktuell 45 der 137 deutschen Pensionskassen unter erweiterter Aufsicht der BaFin. Mehrere Anbieter werden um Sanierungsmassnahmen nicht herumkommen.

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