Das Bundeskabinett hat eine rückwirkende Entlastung beim HGB-Rechnungszins beschlossen. Für die Beratungsgesellschaft Mercer ist dies eine Verschlimmbesserung.

Die Verpflichtungswerte der DAX-Unternehmen sind 2015 von etwa 372 Milliarden Euro auf rund 350 Milliarden Euro gesunken. Die Beratungsgesellschaft Mercer spricht von einer „leichten Entspannung“. Gemäss Mercer Yield Curve ist der Rechnungszins für gemischte Bestände im letzten Jahr von 2,0 auf etwa 2,4 Prozent gestiegen – eine Grössenordnung, die auch als Richtwert für die DAX-Unternehmen gilt.

Ohne veränderten Rechnungszins wären die Verpflichtungen nahezu unverändert geblieben, weil Dienstzeit- und Zinsaufwand etwa gleich gross waren wie die erfolgten Zahlungen. Die Entwicklung der Pensionsvermögen bei den DAX-Unternehmen sind das Spiegelbild des durchwachsenen Anlagejahres.

Aus bilanzieller Sicht ist zwar im internationalen Abschluss eine Entlastung spürbar. Beim HGB-Abschluss befindet sich der Rechnungszins wegen der Durchschnittsbildung jedoch weiter im Sinkflug. Das belastet die Unternehmen mit Pensionszusagen, ohne dass sich die dahinter liegenden Verpflichtungen entsprechend verändert hätten.

Ärger über die Regierung

In dieser Gemengelage ist der Beschluss des Bundeskabinetts von Ende Januar, anstelle des geltenden 7-Jahres-Durchschnittszinses auf eine 10-jährige Periode mit einer Ausschüttungssperre  umzustellen, „ein fauler Kompromiss“, wie Mercer kritisiert. Und dass die neuen Regeln schon für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2015 gelten sollen, verursache zusätzliche Hektik.

Mercer hat nachgerechnet: Unternehmen, die freiwillig zum 31.12.2015 auf den 10-Jahres-Durchschnittszins übergehen, können sich über eine Zinsdifferenz von 42 Basispunkten freuen. Wer hingegen erst ein Jahr später anpasst, steht vor der unangenehmen Situation, dass der 10-Jahres-Durchschnittszins sogar höher als der 7-Jahres-Durchchnittszins zu Jahresbeginn ist. Es ist keine Übergangsregelung vorgesehen und es besteht ja eine Ausschüttungssperre.

Die Berater von Mercer appellieren an den „gesunden Menschenverstand“ der Regulatoren: Der Gesetzgeber soll hier noch eine Änderung vornehmen und die bisherige Regelung mindestens für Bilanzstichtage bis Ende Mai 2016 zu erlauben.

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