Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die sozialversicherungsfrei sind, sind von vielen Fördermöglichkeiten für Angestellte in der bAV ausgeschlossen. Dennoch bieten sich ihnen Optionen, die eigene bAV zu optimieren. Vier Experten beziehen Stellung.

BETTINA GLAAB
RECHTSANWÄLTIN,
AUTHENT-GRUPPE:

  1. Wie können GGF, die sozialversicherungsfrei sind, betrieblich für das Alter vorsorgen?

Hier besteht sowohl die Möglichkeit der Entgeltumwandlung aus einem angemessenen Gehalt oder die Möglichkeit der arbeitgeberfinanzierten bAV oder natürlich einer Mischung daraus. Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann nur innerhalb bestimmter Zeiträume erteilt werden und muss insgesamt angemessen sein.

  1. Welcher ist aus Ihrer Sicht der lukrativste Weg für GGF, bAV zu betreiben?

Im Ergebnis bleiben dafür die Durchführungswege der Direktzusage und der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Flexible Ausgestaltung ist mit beiden Wegen möglich. Der steuerliche Aufwand ist in seiner Verteilung im Zeitablauf unterschiedlich, aber in Summe gleich. Die Direktzusage ist auch für den Einzelgesellschafter-GF möglich. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eher ein Kollektivsystem, das auch dem GGF nützt.

  1. Wo liegen bei einer bAV für GGF die größten (steuer-)rechtlichen Fallstricke?

Die Angemessenheit der Zusage, Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung, richtige Beratung bei der Entscheidung für die Ausgestaltung, sicherer Insolvenzschutz und eine klare Zusage sind die Dinge, die man beachten sollte. Eine Zusage sollte stets schriftlich erteilt werden, und es bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, da es bei der Betriebsrente um einen Teil der Vergütung des GGF geht.

 

DR. INGEBORG HAAS
RECHTSANWÄLTIN,
DR. HAAS & PARTNER:

  1. Wie können GGF, die sozialversicherungsfrei sind, betrieblich für das Alter vorsorgen?

Grundsätzlich können auch die sogenannten beherrschenden Gesellschafter betrieblich für ihr Alter vorsorgen. In Betracht kommen Zusagen der Gesellschaft, wonach sie auch nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers weiter an ihn Zahlungen leistet. Die Gesellschaft kann aber auch in Pensionskassen, -fonds oder Direktversicherungen einzahlen, die dann später an den Gesellschafter zahlen.

  1. Welcher ist aus Ihrer Sicht der lukrativste Weg für GGF, bAV zu betreiben?

Auf diese Frage gibt es nicht die eine richtige Antwort. Sie ist für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. Maßgeblich ist das jeweilige Sicherungsbedürfnis. Also was gibt es bereits an Absicherung, welche Risiken kann und will man eingehen? Fatal kann es sein, wenn man nur schaut, was steuerlich die günstigste Variante ist.

 

  1. Wo liegen bei einer bAV für GGF die größten (steuer-)rechtlichen Fallstricke?

Steuerrechtlich sind besondere Hürden zu nehmen. Hierzu zählt unter anderem, dass eine Probezeit einzuhalten ist, bevor die Gesellschaft die Zusage machen kann. Zudem darf die Zusage nicht höher ausfallen als gegenüber einem Nichtgesellschafter. Da das BetrAVG hier nicht greift, ist der Insolvenzfall besonders abzusichern.

DR. LARS HINRICHS
PARTNER, DELOITTE LEGAL:

  1. Wie können GGF, die sozialversicherungsfrei sind, betrieblich für das Alter vorsorgen?

Zum einen über die Dividende als Gesellschafter, zudem über eine bAV-Zusage, konkret als Direktzusage oder im Durchführungsweg der Unterstützungskasse. Die bAV-Zusage kommt vor allem in Betracht, wenn der GGF als Unternehmer eine spätere Veräußerung des Unternehmens an einen Dritten zum Entscheidungszeitpunkt nicht ausschließen kann.

  1. Welcher ist aus Ihrer Sicht der lukrativste Weg für GGF, bAV zu betreiben?

Eine absolute Aussage ist nicht möglich. Für die bAV-Zusage sind die individuellen Entscheidungsparameter wie etwa Liquidität, Unternehmensnachfolge, Versorgungsbedarf des GGF sowie der Hinterbliebenen unter Berücksichtigung des sonstigen Vermögens (zum Beispiel Aktien) relevant. Tendenziell ist die Direktzusage wegen ihrer Flexibilität im Inhalt und in der Finanzierung attraktiv.

  1. Wo liegen bei einer bAV für GGF die größten (steuer-)rechtlichen Fallstricke?

Sicherlich in der steuerlichen Behandlung als Betriebsausgaben und nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen. Zum anderen im Insolvenzschutz, der sich in der Praxis aber angesichts der etablierten CTA-Strukturen über doppelseitige Treuhandverträge in der Regel bedarfsgereicht lösen lässt.

RICHARD FRAHM
PARTNER, EBNER STOLZ:

  1. Wie können GGF, die sozialversicherungsfrei sind, betrieblich für das Alter vorsorgen?

Bei einem sozialversicherungsfreien GGF ist die bAV die einzige Möglichkeit. Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der bAV – und zwar die unmittelbare Versorgungszusage (auch Pensionszusage genannt) und die vier mittelbaren Versorgungszusagen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und die rückgedeckte Unterstützungskasse.

  1. Welcher ist aus Ihrer Sicht der lukrativste Weg für GGF, bAV zu betreiben?

Es ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten. Eine Pensionszusage kann sich anbieten. Allerdings besteht hier bei Gesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung häufig die Gefahr einer Überschuldung der Gesellschaft. Dieses Risiko kann etwa über eine Pensionszusage mit einem Versorgungskonto bei einer Bank minimiert werden.

  1. Wo liegen bei einer bAV für GGF die größten (steuer-)rechtlichen Fallstricke?

Das hängt vom jeweiligen Durchführungsweg ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist allerdings darauf zu achten, dass die bAV des GGF dem sogenannten Fremdvergleich standhält und sie einem Fremdgeschäftsführer ebenfalls in dieser Form erteilt worden wäre.

 

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