Eine neue BaFin-Studie zeigt, dass Deutschlands betriebliche Altersvorsorgesysteme kosteneffizient wirtschaften.

Deutschlands Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) haben kein Kostenproblem. So lautet zumindest das Urteil der BaFin, die in einer neuen Studie die Gesamtkosten von 70 Pensionskassen und Pensionsfonds für das Jahr 2021 untersuchte. Damit deckt man laut der deutschen Aufsichtsbehörde rund 90 Prozent des Marktes hierzulande ab.

Quelle: BaFIN

Quelle: BaFin

Ausgangspunkt für die Kostenanalyse war eine Stellungnahme der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA). Sie hatte am 7. Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden eine Kostenanalyse ihrer EbAV vornehmen. Sie begründete den Vorschlag damit, dass so das Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitglieder und Leistungsempfänger sowie die Kosteneffizienz der Einrichtungen verbessert würde. Rund ein Jahr später, im Oktober 2022, gab die BaFin bekannt, dass sie die Bestandsaufnahme plane.

Die von der Analyse betroffenen Einrichtungen mussten sowohl alle impliziten als auch expliziten Kosten an die BaFin melden. Grundsätzlich galt dabei das „Brutto-Prinzip“, wie die BaFin berichtet. Danach durften Kosten nicht mit den Erlösen verrechnet werden.

Kosten auf Niederlanden-Niveau

Insgesamt waren die Kosten laut BaFin nicht systematisch zu hoch. Konkret betrugen diese durchschnittlich 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten beziehungsweise 0,72 Prozent zu Zeitwerten. Die Werte sind laut BaFin auf dem Niveau der Niederlande, dem größten EbAV-Markt der EU.

Aufgeschlüsselt nach einzelnen Kostenpunkten ergibt sich ein heterogenes Bild. Größter Belastungsfaktor sind die Anlagekosten. Mit durchschnittlich 0,47 Prozentpunkten machen sie rund 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Laut BaFin waren für den Großteil der Anlagekosten die indirekt gehaltenen Kapitalanlagen verantwortlich. Interessant ist hierbei, dass im bisherigen Berichtswesen gegenüber der BaFin 0,35 Prozentpunkte dieser Anlagekosten im indirekten Bestand nicht seitens der EbAV als Kosten ausgewiesen waren.

Transaktionskosten größtenteils bei indirekten Anlagen

Zweitgrößter Kostenverursacher sind laut der BaFin die Verwaltungskosten, die 0,19 Prozentpunkte der insgesamt 0,79 Prozent an durchschnittlichen Gesamtkosten ausmachten. Zu den Verwaltungskosten zählen unter anderem Personalkosten und Abschlussprovisionen, Vertriebskosten wurden wiederum gesondert angegeben.

Drittgrößter Kostenfaktor waren laut der Erhebung mit über 0,1 Prozentpunkten die Transaktionskosten. Diese umfassen Aufwendungen, die beim Kauf und Verkauf von Kapitalanlagen entstehen. Darunter fallen beispielsweise Maklerprovisionen, Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren und Abschlusskosten. Diese fallen größtenteils im indirekten Bestand an und wurden bisher nicht als Kosten ausgewiesen.

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