Pensionskassen - betriebliche Altersvorsorge mit Tradition
Die Pensionskasse gewährt ihren Mitgliedern einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Versorgungsleistungen werden von der Pensionskasse ausgezahlt und bis zu der Auszahlung von ihr verwaltet.
Pensionskassen sind stärker reguliert als Pensionsfonds
Pensionskassen sind institutionelle Investoren. Im Gegensatz zu Pensionsfonds unterliegen sie dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG). Laut der Definition im VAG (Paragraf 232) ist eine Pensionskasse „ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist.“ Traditionell sind Pensionskassen oft eigenständige Einrichtungen von Großunternehmen.
Pensionskassen werden in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft betrieben.
Pensionskassen können einen Antrag auf Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen. Die Behörde regelt, zu welchem Rechnungszins die Kassen ihre Tarife anbieten können. Der Rechnungszins der deregulierten Pensionskassen entsprechen indes denen der Lebensversicherer.
Arbeitnehmer können in der Regel Beiträge zur Pensionskasse, die sie aus ihrem Nettoeinkommen einbringen, von der Steuer absetzen und eine Zulage beantragen („Riester-Rente“).
Deutschlands größte Pensionskassen
Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes ist laut Statista die größte deutsche Pensionnskasse, gefolgt von der Allianz Pensionskasse.