FRiG: Spezial-AIFs dürfen Darlehen vergeben

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Der Bundestag hat am 5. März dieses Jahres den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes angenommen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber finanzpolitische Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht um. Im Einzelnen geht es um Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien – die Richtlinie 2009/65/EG, die sogenannte OGAW-Richtlinie, und 2011/61/EU, die sogenannte AIFM-Richtlinie – durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in nationales Recht. Die Maßnahmen betreffen:

  • Übertragungsvereinbarungen,
  • das Liquiditätsrisikomanagement,
  • die aufsichtliche Berichterstattung,
  • die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und
  • die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds.

Justin Geschwill ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Er berichtet seit 2026 über zentrale Themen aus Asset Management und Pension Management. Zuvor war er Redaktionsvolontär bei der F.A.Z. Davor war er bei Infineon Technologies als Finance Business Partner tätig. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre absolvierte er im Rahmen eines dualen Studiums bei Infineon Technologies in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart.

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