Der Bundestag hat am 5. März dieses Jahres den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes angenommen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber finanzpolitische Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht um. Im Einzelnen geht es um Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien – die Richtlinie 2009/65/EG, die sogenannte OGAW-Richtlinie, und 2011/61/EU, die sogenannte AIFM-Richtlinie – durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in nationales Recht. Die Maßnahmen betreffen:
- Übertragungsvereinbarungen,
- das Liquiditätsrisikomanagement,
- die aufsichtliche Berichterstattung,
- die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und
- die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds.
