Nachgehakt: Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie und PEPP-Verordnung

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Die Vorschläge von EU-Kommission und EIOPA zur Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung stoßen auf Kritik. Vier Experten diskutieren mögliche Folgen für die deutsche bAV.

Dr. Christian Pfannschmidt
Director, Aktuar (DAV), Insurance & Actuarial Services, EY

Wie können kollektive Systeme geschützt und wie kann die EbAV-Regulierung erhalten bleiben?

Die EU muss den Ansatz der Mindestharmonisierung konsequent weiterverfolgen. EbAV unterscheiden sich deutlich von Produkten der dritten Säule. Dies muss sich auch in den regulatorischen Anforderungen widerspiegeln. Dabei müssen das Proportionalitätsprinzip sowie nationale Arbeits- und Sozialrechtsstrukturen beachtet werden.

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