Entgelttransparenz: bAV rückt in den Prüfstand

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Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in die entscheidende Phase. Deutschland muss die Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht übertragen. Allerdings liegt ein finaler deutscher Gesetzestext bislang noch nicht vor. Das zuständige Bundesministerium hatte im November 2025 den Abschlussbericht einer Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung“ entgegengenommen und angekündigt, auf dieser Basis einen Referentenentwurf zu erarbeiten.

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