Österreich beschließt größte bAV-Reform seit Einführung der Pensionskassen

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Die zentralen Neuerungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wurden auf einer Pressekonferenz in Wien von Barbara Eibinger-Miedl, Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen, dem Nationalratsabgeordneten Josef Muchitsch von der SPÖ und Christoph Pramhofer von den NEOS sowie Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen, präsentiert. Pramhofer sieht in der Reform einen wichtigen Modernisierungsschritt: „Bisher war die zweite Säule eher eine schmale Stütze in der Altersvorsorge. Mit dieser Reform machen wir daraus eine echte tragende Säule.“

Grundlage der Reform ist die sogenannte „Abfertigung Neu”. Hierbei handelt es sich um eine verpflichtende Zusatzpension, die als Überbrückungsgeld bei Jobverlust oder Jobwechsel verwendet werden kann. Dafür zahlt der Arbeitgeber ab dem zweiten Monat monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts, inklusive Sonderzahlungen, in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Bisher waren die Beiträge kapitalgarantiert und erzielten nach Angaben des NEOS-Abgeordneten Pramhofer im Schnitt eine jährliche Rendite von rund 2 Prozent.

Die zwei Säulen der Reform

Für die Asset-Management-Branche bringt die Reform eine maßgebliche Veränderung: Betriebliche Vorsorgekassen dürfen die Abfertigung Neu künftig nach den Veranlagungsgrundsätzen des Pensionskassengesetzes in einem Modell ohne Kapitalgarantie und ohne Zinsgarantie anlegen. Außerdem darf die Abfertigung Neu als Lebenszyklusmodell ausgestaltet werden. Dafür ist das Kapital bis zum Pensionsanfallsalter gebunden. Pramhofer erwartet durch das neue Modell, ohne Kapitalgarantie und ohne die Möglichkeit, bei einem Jobwechsel das Geld aus der Anlage herauszunehmen, eine durchschnittliche Jahresrendite von 4 Prozent. Zakostelsky ergänzte in der Pressekonferenz, die Veranlagung in der neuen Variante werde sehr ähnlich sein wie bei den Pensionskassen. Dort sind 5 Prozent jährliche Rendite möglich. Auch die Anlagestrategie werde bei der neuen Veranlagungsoption ähnlich der Pensionskasse sein und der Aktienanteil je nach Marktphase bei 40 bis 50 Prozent liegen. Die Teilnahme an dem neuen Modell ist für Arbeitnehmende vollständig freiwillig. Das bisherige Modell mit Kapitalgarantie bleibt als Standard erhalten. Wenn Arbeitnehmende nicht aktiv werden, ändert sich auch nichts an der bestehenden Absicherung.

Ein weiterer Baustein der Reform ist der Generalpensionskassenvertrag als neues Standardprodukt der Pensionskassen: Beschäftigte erhalten damit einen Rechtsanspruch, ihre Ansprüche aus der Abfertigung Neu kostenfrei zu übertragen und in eine lebenslange Zusatzpension via Pensionskasse umzuwandeln, auch wenn ihr Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag hat. Bisher konnten Arbeitnehmer ihre Abfertigungsgelder nur dann in eine Pensionskasse transferieren, wenn im Unternehmen bereits ein entsprechender Vertrag existierte. Dies betraf bisher lediglich 25 Prozent der Arbeitnehmenden, 75 Prozent können ihre Anlagen aktuell nicht in eine Pensionskasse übertragen. Die Möglichkeit der Auszahlung bei Pensionsantritt besteht weiter, mit Kosten in Höhe von 6 Prozent Lohnsteuer.

Die jährlichen Veranlagungskosten der Vorsorgekassen müssen nach Beschluss der Parteien ÖVP, SPÖ und Neos mit Inkrafttreten des Gesamtpakets am 1. Januar 2028 von 0,8 auf 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens sinken. Damit liegt die Gesamtkostenbelastung zwar noch immer über denen der Indexfonds (ETFs), doch Zakostelsky verwies darauf, dass die Kosten gegenüber aktiv gemanagten Fonds aber auf einem niedrigen Niveau seien.

Volontärin F.A.Z. Business Media

Tonia Schöler ist Volontärin bei F.A.Z. Business Media und hat neben dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten bereits für weitere Publikationen des Verlags gearbeitet, wie die Personalwirtschaft und F.A.Z. Konferenzen. Zuvor hat sie Ihr Masterstudium in Medienwissenschaften und Unternehmensführung an der Universität Siegen absolviert.

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