Versorgungswerke senken zunehmend Rechnungszins

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Versorgungswerke müssen zur Berechnung ihrer zukünftigen Leistungen einen Kalkulationszinssatz unterstellen. Anders als bei Lebensversicherungen wird dieser Rechnungszins jedoch nicht garantiert. Aufgrund der versicherungsähnlichen Verpflichtungsstrukturen muss er jedoch langfristig erwirtschaftet werden, um das Leistungsversprechen umzusetzen.

Während der Höchstrechnungszins für neue Lebensversicherungsverträge über die letzten Jahre erheblich nach unten angepasst wurde und seit dem 01.01.2015 bei 1,25 Prozent liegt, sinkt der Rechnungszins bei Versorgungswerken vergleichsweise langsam. Noch vor zehn Jahren verwendeten nahezu alle Werke einen Zinsfuß von 4 Prozent, heute ist die Bandbreite bei den 60 untersuchten Versorgungswerken hoch: Mehr als 40 Prozent kalkulieren noch mit 4 Prozent, andere rechnen hingegen mit einem Zins von nur etwas mehr als 2 Prozent. Der Durchschnitt lag in 2014 (überwiegend für neue Beiträge) bei 3,55 Prozent.

Aufgrund meist erheblichen Altbestandes sinkt der gewichtete Mischzins auf den Gesamtbestand im Mittel der untersuchten Versorgungswerke jedoch langsamer und liegt bei rund 3,8 Prozent. Selbst ein Werk, das den Zins bereits in 2005 auf 3,25 Prozent und ab 2010 auf 2,25 Prozent gesenkt hat, weist Ende 2013 noch einen Mischzins von 3,6 Prozent aus.

Eine Herabsetzung des Rechnungszinses für den kompletten Bestand bei gleichzeitiger Beibehaltung der zugesagten Versorgungsleistungen, würde eine Aufstockung der Deckungsrückstellung in erheblicher Höhe erfordern. Dies ist von den meisten Versorgungswerken bilanziell nicht darstellbar. Immer mehr Versorgungswerke wirken dem Zinsrisiko durch Aufbau einer Zinsschwankungsreserve innerhalb der Deckungsrückstellung entgegen, die bei Unterschreiten des Rechnungszinses in einem Anlagejahr zum Ausgleich verwendet werden kann.

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