IVS und DAV äußern Zweifel am Generationenkapital

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Am 5. März 2024 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zum Generationenkapital vorgestellt. Für die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. hält das neue Konzept zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung noch viele Fragen offen. Die Experten gehen mit dem Referentenentwurf hart ins Gericht.

Die vorgeschlagene Einführung des Generationenkapitals wird nach offizieller Lesart als Einstieg in die Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung verkauft. DAV und IVS widersprechen dieser Bezeichnung vehement.

Maximilian Happacher

„Kapitaldeckung liegt vor, wenn aus unbelasteten Beiträgen ein Kapitalstock angespart wird, aus dem später die Leistungen gezahlt werden – so funktionieren die bAV und die private Rentenversicherung“, erläutert Maximilian Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV, und fügt hinzu: „Das Generationenkapital bedient sich dagegen eher der Finanzierungsmethoden eines gehebelten Hedgefonds: Kredit aufnehmen, riskant investieren, die Kreditzinsen mit den Investmenterträgen bezahlen und den Gewinn einstreichen — das hat mit Kapitaldeckung nichts, aber rein gar nichts zu tun“. DAV und IVS sehen dadurch die etablierte Finanzierungsform der Kapitaldeckung vielmehr diskreditiert und fordern, dass entsprechende Einordnungen im Gesetzentwurf ersatzlos gestrichen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bis 2035 durch schuldenfinanzierte Mittel, die am Kapitalmarkt ertragreich investiert werden sollen, ein Vermögen von 200 Milliarden Euro aufgebaut wird. Daraus sollen ab 2036 nach Abzug der Schuldzinsen jährlich 10 Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschüttet werden, um die Beitragssätze zu stabilisieren. „Die zugrunde liegenden Berechnungen, insbesondere die Annahmen zu den erwarteten Renditen und Darlehenszinsen, sind intransparent und lassen sich nicht nachvollziehen. Wir gehen auf Basis unserer eigenen Einschätzungen davon aus, dass die realistisch erzielbaren Renditen dauerhaft nicht ausreichen, die geplanten Ausschüttungen und die Zinskosten zu finanzieren“, führt Max Happacher aus. Die Aktuare halten die benötigten Renditeanforderungen für unrealistisch hoch. Zudem sehen sie Unplausibilitäten in der Planungsrechnung, die unbedingt aufgelöst werden müssen, um Vertrauen in die Berechnungen entwickeln und deren Seriosität bestätigen zu können.

Friedemann Lucius

Bleiben die hohen Renditen aus, fehlen in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingeplanten Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzes. Zum Ausgleich müssten die Beiträge entsprechend angehoben werden, so dass am Ende allein die Beitragszahlenden das Kapitalanlagerisiko aus dem Generationenkapital tragen. IVS und DAV plädieren dafür, dass der Bund das Risiko übernimmt und gegebenenfalls fehlende Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzes aus Bundesmitteln bereitstellt. „Wenn der Gesetzgeber von der Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Generationenkapitals überzeugt ist, sollte die Übernahme dieses Risikos durch den Bund unkritisch sein“, stellt Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS, fest. „Sollte es bei der jetzigen Konstruktion bleiben, stellt sich dagegen die Frage, ob der Gesetzgeber selbst an die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Generationenkapitals glaubt.“

In ihrem Fazit kommen die Experten von DAV und IVS zum Urteil, dass das Generationenkapital nicht geeignet sei, die Finanzierungprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen. Die Finanzierungslasten der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau eines Eckrentners würden weitgehend den jungen Generationen aufgebürdet. Soziale Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sehe anders aus, heißt es. DAV und IVS sehen die dringende Notwendigkeit, die Finanzierung der gesetzlichen Rente an den demografischen Tatsachen auszurichten: Dazu gehört, dass dem Nachhaltigkeitsfaktor wieder volle Geltung verschafft und damit der Verschiebung des Verhältnisses zwischen Anwärtern und Rentnern in der Finanzierung Rechnung getragen wird. Außerdem sprechen sich die Aktuare weiterhin dafür aus, das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. DAV und IVS fordern eine grundlegende Neuausrichtung des Gesetzesentwurfs und stehen mit ihrer Expertise bereit.

Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

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