BRSG II – was lange währt, wird hoffentlich gut

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Normalerweise ist die Gesprächsbereitschaft von Politikern mit der Presse groß. Insbesondere dann, wenn es erfolgreiche Projekte zu loben gilt. Tue Gutes und rede darüber! Nicht so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, wenn er über die Rente im Allgemeinen oder die bAV im Speziellen reden soll. Interviewanfragen von dpn sowie unserer F.A.Z.-Tageszeitung geht der SPD-Minister seit Monaten aus dem Weg. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl über Fehler in der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu sprechen, kann schnell nach hinten losgehen. In einem lesenswerten F.A.Z.-Beitrag vom 4. Mai 2024 schreiben die Autoren von der „Rentenrolle rückwärts“ und gehen mit dem Bundesarbeitsminister sowie der Berliner Politik hart ins Gericht.

Und bei den ebenfalls längst fälligen Veränderungen in der zweiten Säule des deutschen Rentensystems, der Betriebsrente, will es sich der Minister mit den Gewerkschaften nicht verscherzen. Für sie sind Garantien in der bAV eine heilige Kuh (siehe Seite 60) und für andere wiederum eine Renditebremse. Beide Säulen beinhalten für Hubertus Heil jedenfalls jede Menge Reizthemen. Am nunmehr – nach langem Tauziehen – Anfang Juli veröffentlichten Referentenentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz II wird das deutlich: Der große Wurf von BMAS und BMF ist es nicht geworden. Hier sind sich die Verbände und bAV-Experten einig. Dem Vernehmen nach soll der Gesetzesentwurf Ende August vom Kabinett beschlossen werden, ehe das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren startet.

Keine Frage, die bAV benötigt einen höheren Verbreitungsgrad, wie die jüngste Studie „bAV im Mittelstand 2024“ von F.A.Z. BUSINESS MEDIA und Generali Deutschland zeigt, die im Herbst veröffentlicht wird. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Produktdienstleister suchen nach renditestarken Lösungen für die bAV. Im Wesentlichen fokussieren sich die geplanten Veränderungen in der bAV auf das Sozialpartnermodell (SPM). Im Blickpunkt stehen seit geraumer Zeit kapitalmarkt-orientierte Zusagen. Dabei spielt die reine Beitragszusage eine zentrale Rolle. Diese ist bislang nur im von Tarifpartnern organisierten SPM erlaubt. Das spiegelt sich auch im Referentenentwurf wider. Eine stärkere Verbreitung des SPM, wie es die §§ 21 ff. BetrAVG vorsehen, soll künftig möglich sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten nun mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien, die ein SPM tragen, den Beitritt zu diesem vereinbaren. Voraussetzung dafür ist, dass entweder ein einschlägiger Tarifvertrag dies eröffnet oder – noch wichtiger – wenn die das SPM tragende Gewerkschaft nach ihrer Satzung für das Arbeitsverhältnis tarifzuständig ist. Die Pflicht der andockenden Sozialpartner zur Beteiligung an der Durchführung und Steuerung des SPM entfällt dann. Es kommt so auch zu einer Öffnung des SPM für nicht tarifgebundene Firmen.

Hinweis der Redaktion:
Der Kommentar ist in der Rubrik „Standpunkt“ im dpn-Magazin Nr. 5/2024 (Aug. – Sep.) erschienen.

Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

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