Nachgehakt: Was bringt das neue Sozialpartnermodell?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
LinkedIn
URL kopieren
E-Mail
Drucken
Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin, Stuttgarter Vorsorge-Management Gmbh

Wie bewerten Sie die Reformen bezüglich der reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell (SPM)?

Wie schon vorab angekündigt, hat das Bundesarbeitsministerium den Fokus auf die Verbesserung des Zugangs zu SPM gelegt. Für die Verbreitung der Betriebsrenten im Mittelstand und die Einbeziehung von Niedrigverdienern durch eine Arbeitgeber­finanzierung gibt es zwei positive Impulse: das Opting-out auf Betriebsebene und die Dynamisierung der Einkommensgrenze bei der Förderung der Niedrigverdiener.

Wie wirkt sich die Novellierung auf die Pensionskassen aus?

Es ist sehr erfreulich, dass sich sogar an zwei großen Punkten etwas bewegt hat. Zum einen bei der temporären Unterdeckung, die jetzt zum ersten Mal überhaupt für Pensionskassen ermöglicht wird. Man sieht allerdings an der hohen Regulierungsdichte mancher Vorschrift, dass weiterhin „safety first“ gilt. Zum anderen ist insbesondere die Einführung einer Infrastrukturquote und die Erhöhung der Risikokapitalquote begrü­ßenswert.

Welche Veränderungen sollten jetzt noch am Referentenentwurf vorgenommen werden?

Zur Verbreitung der bAV in KMU wäre ein Opting-out per Gesamtzusage wertvoll, da es dort häufig keine Betriebsräte gibt. Für die Niedrigverdienerförderung wäre eine höhere Förderquote von zum Beispiel 50 Prozent sinnvoll. Mit Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, dass die einfache Verbesserung insbesondere für Frauen, dass nämlich eine Entgeltumwandlung nicht das Elterngeld beeinträchtigt, auch dieses Mal nicht umgesetzt wurde.

Wie bewerten Sie die Reformen bezüglich der reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell (SPM)?

Die ersten SPM haben gezeigt, wie auf­wendig die Entwicklung und Umsetzung einer reinen Beitragszusage (rBZ) mit den diversen Stakeholdern sein kann. Um mehr Arbeitgebern und Branchen die Nutzung der rBZ zu ermöglichen, ist es sinnvoll, die Teilnahme an bereits bestehenden Syste­men zu erleichtern und hierbei zusätzliche Rechtssicherheit zu schaffen. Dies wird die Verbreitung der bAV vorantreiben.

Wie wirkt sich die Novellierung auf die Pensionskassen aus?

Der bisherige Grundsatz einer jederzeitigen Bedeckung steht im Widerspruch dazu, dass die Mittel erst in einigen Jahrzehnten benötigt werden. Die Novellierung hilft, dass Pensionskassen Volatilitäten, die mit chancenorientierten Anlagen verbunden sind, besser aushalten können. Über den Sicherungsvermögensplan und die damit verbundenen Garantien der Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die zukünftige Bedeckung gewährleistet ist.

Welche Veränderungen sollten jetzt noch am Referentenentwurf vorgenommen werden?

Opting-out hilft, den Verbreitungsgrad der bAV zu erhöhen. 20 Prozent Arbeitgeber-Matching und die Notwendigkeit einer Betriebsvereinbarung bleiben dabei hohe Hürden, die überdacht werden sollten. Die Eröffnung einer Exit-Strategie für Pen­sionskassen durch die arbeitsrechtliche Abfindbarkeit im Falle einer Auflösung ist zu begrüßen. Hier besteht noch Anpassungs­bedarf im Detail, um den Anwendungsbe­reich der Regelung zu schärfen.

Dr. Rafael Krönung, Ceo, Wealth Solutions, Aon Germany
Thomas Hagemann, Chefaktuar, Mercer Deutschland Gmbh

Wie bewerten Sie die Reformen bezüglich der reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell (SPM)?

Es ist begrüßenswert, dass bestehende SPM künftig auch von branchenfremden Unternehmen genutzt werden können. Die zusätzliche Dotierung des Sicherungs­beitragspuffers aus Überrenditen wäre dagegen nicht notwendig gewesen. Was in jedem Fall fehlt, ist die Angleichung der steuerlichen Behandlung von Leistungen nach Nutzung des Sicherungsbeitragspuf­fers an die Hauptleistung.

Wie wirkt sich die Novellierung auf die Pensionskassen aus?

Pensionskassen haben etwas mehr Freiraum bei der Kapitalanlage und erstmals die Möglichkeit einer temporären Unterdeckung ähnlich dem Pensionsfonds. Dies ist zu be­grüßen, Kapitalmarktschwankungen können besser abgefedert werden. Entscheidend wird aber sein, inwieweit die Aufsicht den Rahmen von maximal zehn Jahren für eine Unterdeckung ausschöpft. Beim Pensions­fonds werden zum Beispiel regelmäßig nur drei Jahre akzeptiert.

Welche Veränderungen sollten jetzt noch am Referentenentwurf vorgenommen werden?

Im Rahmen des Erwartbaren hat es viele gute Änderungen gegeben: Optionsmodelle mittels Betriebsvereinbarung, ein erhöhter Förderbetrag und die Dynamisierung der Einkommensgrenzen, Ratenzahlungen im Pensionsfonds sowie die Inanspruchnahme von Wertguthaben bis zur Regelalters­grenze auch bei Rentenbezug. Was ich schmerzlich vermisse, ist die Streichung des Schriftformerfordernisses in §§ 4d, 6a EStG.

Wie bewerten Sie die Reformen bezüglich der reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell (SPM)?

Beim SPM stehen drei Bereiche im Fokus: Vereinfachung für Tarifvertragsabschlüsse und bei Haftungsfragen, flexiblere Kapitali­sierungsmöglichkeiten, partiell bessere Kapi­talanlagemöglichkeiten und damit Rendite­chancen. Fazit: Die Grundkonstruktion wird nicht angetastet, also keine Revolution beim SPM, aber punktuell klare Vereinfachungen für die Praxis, die der Verbreitung dieses Modells helfen werden.

Wie wirkt sich die Novellierung auf die Pensionskassen aus?

Die Frage ist zu bejahen. Die Nutzung volatilerer Anlagen wird erleichtert, da tem­poräre Wertverluste nicht umgehend und vollständig ausgeglichen werden müssen. Nachteilige Umschichtungen in wertsichern­de Anlagen können vermieden werden. Ein genehmigter Sicherungsvermögensplan kann im Risikomanagement berücksich­tigt werden – von der BaFin sollten nun ebenfalls entsprechende Weichen für den Stresstest gestellt werden.

Welche Veränderungen sollten jetzt noch am Referentenentwurf vorgenommen werden?

Der Entwurf stärkt die bAV und deren Verbreitung. Für die klassische bAV wurden jedoch kaum Veränderungen vorgenommen. Offene und drängende Fragen zu Garantien wurden beispielsweise nicht aufgegriffen. Hier ist der Gesetzgeber weiterhin gefor­dert, aktiv zu werden, denn die bAV ist ein effizienter Weg der Altersvorsorge und kann überzeugende Renditen und attraktive Leistungsverläufe auch außerhalb des SPM bieten.

Hanne Borst, Head Of Retirement Germany, Wtw

Arrian Correns ist seit 2024 Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten. Seine ersten Schritte im Journalismus machte der studierte Staatswissenschaftler im Lokaljournalismus. 2023 wechselte er mit dem Volontariat im Fachverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in den Finanzjournalismus. In dieser Zeit schrieb Arrian Correns auch für die dpn-Schwesterpublikationen „FINANCE Magazin“ und „Die Stiftung“. Arrian Correns befasst sich heute vor allem mit Themen der institutionellen Kapitalanlage und der Digitalisierung der Investmentbranche.

LinkedIn
URL kopieren
E-Mail
Drucken