Es ist ein unscheinbarer Paragraf, der die deutsche Arbeitswelt seit Jahrzehnten prägt: § 1 des Betriebsrentengesetzes. Dort wird definiert, was eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist – und damit zugleich ein komplexes Geflecht aus Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht eröffnet. Für viele Mittelständler ist die bAV ein Buch mit sieben Siegeln, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft ein schwer verständliches Zusatzangebot. Doch in Zeiten von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und anhaltender Zinsunsicherheit rückt die Frage nach einer attraktiven und zugleich rechtssicheren bAV stärker denn je ins Zentrum.
„Nationale Stärke statt europäischer Standards“
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