Die demografische Entwicklung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Eine alternde Belegschaft trifft auf steigende Pensionsverpflichtungen, während gleichzeitig die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer komplexer wird. Viele Unternehmen sehen sich mit wachsenden Pensionsrückstellungen konfrontiert, die ihre Bilanzen belasten und die unternehmerische Flexibilität einschränken. In diesem Kontext gewinnt das Konzept des Pension Buy-outs zunehmend an Bedeutung. Dabei werden die Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger (auch Rentnergesellschaften genannt) übertragen, was Unternehmen von langfristigen Verpflichtungen befreit und ihre Bilanzstruktur optimiert. Die Anbieter unterscheiden sich in Ausrichtung und Philosophie.
Mit diesem Themenkomplex haben wir uns ausführlich im aktuellen dpn-Magazin (Nr. 1/2025), das heute erscheint, beschäftigt. Der Beitrag trägt den Titel „Pension Buy-out – ein 60-Milliarden-Euro-Markt“. Im Rahmen unserer Recherche haben wir mit den Verantwortlichen von vier Providern/Rentnergesellschaften gesprochen und den (steuer)rechtlichen Aspekt mit Juristen spezialisierter Kanzleien analysiert. Einen Vorgeschmack und erste Hintergründe liefert Ihnen das Gespräch mit Dr. Carsten Heinz, Steuerberater und Partner bei der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB:
Herr Heinz, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2008 strenge Anforderungen an die Kapitalisierung einer Rentnergesellschaft gestellt. Wie bewerten Sie die Vorgabe einer „realistischen betriebswirtschaftlichen Betrachtung“ für die Leistungsfähigkeit? Welche konkreten Berechnungsparameter sollten Unternehmen dabei heute ansetzen?
Carsten Heinz: Das BAG formuliert die „realistische betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise“ als Obersatz und gibt dann aber in der weiteren Entscheidungsbegründung zusätzliche Hinweise für die Ermittlung des Kapitalisierungsbedarfs: Es sei der Zweck und die Wesensmerkmale der bAV angemessen zu berücksichtigen, insbesondere dass es ein versicherungsähnliches Risikogeschäft sei. Daraus leitet das BAG ab, dass für die Bewertung bspw. die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft zugrunde zu legen seien. Allerdings seien etwa beim Rechnungszinsfuß die Unterschiede zwischen Rentnergesellschaften und gewerblichen Versicherungsunternehmen von Bedeutung und die Regelungen der Deckungsrückstellungsverordnung, die eine bestimmte Höchstverzinsung für Versicherungstarife vorsieht, nicht entscheidend. Vielmehr kann etwa der Rechnungszins auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ermittelt werden und das BAG nennt in der Entscheidung selbst einen Spielraum zwischen drei und sechs Prozent. Alternativ könnte man hier auch an den IFRS- oder den HGB-Rechnungszins denken. Das BAG fordert weiterhin, dass bei der Ermittlung des Kapitalisierungsbedarfs für Rentnergesellschaften nicht nur die Erbringung der Bestandsbetriebsrenten zum Zeitpunkt der Ausgliederung, sondern auch die Möglichkeit künftiger Anpassungsprüfungen, also von Rentenerhöhungen. Mit der Kapitalisierung muss also auch sichergestellt sein, dass die Rentnergesellschaft die Betriebsrenten inflationsbedingt erhöhen kann. Als Maßstab nennt das BAG die durchschnittliche Inflation der letzten 20 Jahre.
Nutzen Sie alle Vorteile von dpn-online.com – mit nur einem Konto.
Alle Vorteile von dpn-online.com –
mit nur einem Konto.
dpn Digital
Kostenlos
- Exklusive Artikel: Alle Inhalte auf dpn-online.com frei zugänglich
- E-Paper: Alle Magazin-Ausgaben bis 2019 digital lesen
- Roundtable-Insights: Die Erkenntnisse aus unseren exklusiven Expertenrunden
- dpn Newsletter: Die wichtigsten Pension- und -Investment-News direkt in Ihr Postfach
- Webinar-Rückblicke: Alle verfügbaren Mitschnitte und Präsentationen
- Exklusive Artikel
- E-Paper
- Roundtable-Insights
- dpn Newsletter
- Webinar-Rückblicke