Vom Bundeskabinett wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, welcher besagt, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eines davon eine Frau sein muss.
Bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll dies bereits bei mehr als zweiköpfigen Geschäftsführungsorganen gelten, und das unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung.
Sollte in Zukunft der Fall eintreten, dass für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstandes oder für den Aufsichtsrat keine Frauen ausgewählt wurden, müssen die Unternehmen das ab jetzt begründen können. Verletzungen dieser Berichtspflicht sollen in Zukunft auch schärfer sanktioniert werden.
Dem Kabinettsbeschluss folgt jetzt das parlamentarische Verfahren für diesen Gesetzesentwurf. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren noch 2021 abgeschlossen wird.
Wie aus dem “DAX-Vorstands-Report von Odgers Berndtson hervorgeht, lag der Anteil von Frauen in den Chefetagen 2019 bei gerade einmal 14 Prozent. Allerdings holen sie auf bei den Verantwortlichkeiten. Auch die Gehälter stiegen zuletzt stärker als bei den Männern.