Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) spricht sich dafür aus, den derzeit geltenden Höchstrechnungszins für Lebensversicherungs-Neuverträge auch im Jahr 2027 bei 1,0 Prozent zu belassen. Ausschlaggebend für diese Empfehlung sind nach Angaben der Aktuarinnen und Aktuare sowohl die weiterhin stabilen langfristigen Zinsen als auch die anhaltenden wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten. Besonders wichtige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz bewegten sich 2025 deutlich über der Marke von zwei Prozent, was nach Einschätzung der DAV einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorgeschlagenen Zins bietet.
Auch die Inflation hat sich nach den hohen Werten der Jahre 2021 bis 2023 spürbar beruhigt und liegt inzwischen wieder im Zielkorridor der Europäischen Zentralbank. Die aktuellen Modellrechnungen der DAV bestätigen zudem, dass repräsentative Anlageportfolios künftig Durchschnittsrenditen erzielen können, die über dem empfohlenen Zinsniveau liegen.

Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung, betont die Vielzahl der Einflussfaktoren, die in die Empfehlung eingeflossen sind: „Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll.“
Vor diesem Hintergrund kommt die DAV zu dem Ergebnis, dass der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen im Jahr 2027 stabil bleiben sollte. Die Empfehlung stellt eine gesetzliche Obergrenze dar. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Versicherungsunternehmen weiterhin selbst, welchen Garantiezins sie ihren Kundinnen und Kunden anbieten.
Goran Culjak war bis 2026 Redakteur bei dpn. Seine Zuständigkeit umfasste in erster Linie Themen rund um das Pensionsmanagement. Einen besonderen Fokus legte er auf die Berichterstattung zur betrieblichen Altersvorsorge.

