Am 28. Oktober 2025 verhandelt der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen Fall zur Anpassung der Betriebsrente eines ehemaligen Commerzbank-Mitarbeiters. Der Kläger, seit 2007 Betriebsrentner, erhält derzeit 1.763 Euro brutto monatlich. Er ist der Ansicht, dass ihm seit Juli 2022 eine deutlich höhere Rente zustehe – konkret 1.962 Euro brutto.
Der Kern des Streits: Während die Commerzbank ihre Betriebsrenten zum Stichtag 1. Juli 2022 nur freiwillig um zwei Prozent anhob, sieht der Kläger eine Pflicht zur deutlich stärkeren Anpassung. Er verweist darauf, dass die Bank damals von einer positiven Entwicklung ausgegangen sei und die Zinswende der Europäischen Zentralbank vorhergesehen habe. Der kräftige Gewinnsprung 2022 sei absehbar gewesen und mache die ablehnende Haltung der Bank unvertretbar.
Die Commerzbank hält dagegen: Zum Zeitpunkt der Entscheidung habe es weder eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung noch eine belastbare positive Prognose gegeben. Geopolitische Risiken, die Energiekrise und der Ukraine-Krieg hätten die Geschäftsaussichten erheblich belastet. Die Leitzinserhöhungen seien nicht verlässlich vorhersehbar gewesen.
Nachdem das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klage bereits abgewiesen haben, entscheidet nun das BAG über die Revision des Klägers (Az.: 12 SLa 168/24). Das Urteil könnte weitreichende Bedeutung für künftige Rentenanpassungen in Unternehmen haben.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

