hr setzt auf Masterfonds

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Herr Taube, der Hessische Rundfunk legt die Pensionsgelder für seine Beschäftigten selbst am Kapitalmarkt an. Woher kommt diese Eigenverantwortung?

Ralf Taube: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde in der Bundesrepublik von Anfang an so organisiert, dass er möglichst unabhängig agieren kann und soll. Entsprechend zählt der hr nicht zum öffentlichen Dienst, so dass die Beschäftigten weder Beamtenstatus erhalten noch der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zur Anwendung kommt. Vielmehr hat der Rundfunk eigene Tarifverträge und damit auch eine eigene Regelung und Finanzierung für die Altersversorgung der festangestellten Beschäftigten. Vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit wird die Finanzierung der Altersversorgungsansprüche nicht bis zur Fälligkeit verschoben, sondern wir sparen das Geld entsprechend vorher in Form eines Deckungsstocks an.

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