Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat vergangene Woche den Jahresabschluss für das Jahr 2022 einstimmig genehmigt und den Verwaltungsrat sowie den Intendanten entlastet. Wir haben einen genaueren Blick in den Jahresbericht geworfen und das Zahlenwerk aus Altersvorsorgesicht durchleuchtet.
Die Bilanzsumme des hr beläuft sich auf 1.496,3 Millionen Euro nach 1.502,0 Millionen Euro im Vorjahr. Der Jahresüberschuss von 14,1 Millionen Euro mindert den „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von 431,8 Millionen Euro auf 417,7 Millionen Euro. Das negative Eigenkapital ist maßgeblich durch die geänderten Bewertungsgrundlagen bei den Altersvorsorgerückstellungen (inkl. Beihilfen) und Altersteilzeitrückstellungen nach den Regelungen des BilMoG begründet. BilMoG steht für Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Seit der Erstanwendung des BilMoG zum 1. Januar 2010 belaufen sich die Zuführungen, im Vergleich zur bis dahin maßgeblichen Bewertung nach handelsrechtlichen Regelungen, auf insgesamt 673,5 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Zinsänderungseffekt in Höhe von 522,9 Millionen Euro und dem BilMoG-Umstellungsaufwand von 150,5 Millionen Euro. Die Mehraufwendungen aus dem Zinsänderungseffekt sind bisher nicht als Finanzbedarf bei der Ermittlung des Rundfunkbeitrags berücksichtigt, so dass diesen bisher keine Erträge gegenüberstehen.
Die Finanzanlagen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 812,0 Millionen Euro (Vorjahr: 794,6 Millionen Euro). Davon entfallen 614,0 Millionen Euro auf Wertpapiere im Anlagevermögen und 49,2 Millionen Euro auf Sonstige Ausleihungen. Für Rückdeckungsansprüche gegen die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) sind 148,5 Millionen Euro bilanziert. Der Deckungsstock zur Altersversorgung wurde, gemäß der mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vereinbarten Vorgehensweise, um 10,9 Millionen Euro erhöht und beläuft sich nun auf 798,5 Millionen Euro (Vorjahr: 787,5 Millionen Euro, einschließlich der bbp-Rückdeckungsansprüche). Hiervon entfallen 597,5 Millionen Euro auf Finanzanlagen im hr-Masterfonds, der im Geschäftsjahr 2022 eine Performance von -7,25 Prozent hatte.
Im Prognosebericht erwartet der hr für 2023 Aufwendungen in Höhe von 596,6 Millionen Euro gegenüber Planaufwendungen für 2022 unter Berücksichtigung des Nachtrags von 616,7 Millionen Euro. Die Gesamtaufwendungen für die Altersversorgung sinken im Vergleich zum Planwert 2022 um 12,1 Millionen Euro auf 121,5 Millionen Euro. Für die Personalaufwendungen (Löhne und Gehälter) wird ein Bedarf von 142,9 Millionen Euro prognostiziert. Dieses bedeutet gegenüber dem Vorjahresplanwert eine Erhöhung um 1,2 Millionen Euro. Für die Planung unterstellt sind Stufensteigerungen sowie eine tarifliche Gehaltsanpassung von 2,0 Prozent. Aufgrund des am 20. Dezember 2022 verhandelten Tarifvertrages mit einer Gehaltssteigerung von 2,8 Prozent ab 1. Oktober 2023 erscheinen diese Planannahmen nach wie vor realistisch. Der Planansatz für Soziale Abgaben, Aufwendungen für Unterstützung und Altersversorgung von 91,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresplanwert von 102,2 Millionen Euro berücksichtigt eine Tarifanpassung von 2,0 Prozent. Der aus dem Rechnungszinsrückgang bei den Pensionsrückstellungen resultierende Effekt ist dabei im Haushalt 2023 mit insgesamt 45,5 Millionen Euro bewertet. Dies entspricht einem Rechnungszinsrückgang von 0,22 Prozentpunkten. Im ersten Quartal 2023 blieb der Rechnungszinssatz gegenüber dem Stichtag nahezu unverändert. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte daraus zum Ende des Jahres 2023 eine entsprechende Entlastung der Gesamtaufwendungen für die Altersversorgung resultieren.
Die aktualisierten, mittelfristigen Gutachten zur Bewertung der Pensionsrückstellungen zeigen, dass die bislang von der KEF noch nicht in die Deckungsstockdotierung einbezogene BilMoG-Deckungslücke II (aufgrund des fallenden Rechnungszinses) weiter anwachsen wird. Allerdings deutet sich durch die Zinswende eine Umkehrung des vorhandenen Effektes an. Sollte die derzeitige Zinssituation anhalten, wird die Deckungslücke II vorerst wieder schrumpfen.
Beim hr beträgt die sich aus der Rechnungszinsänderung ergebende deckungsstockrelevante Lücke unter Berücksichtigung des Jahresabschlussgutachtens 2022 der Versicherungsmathematiker 436,1 Millionen Euro. Das ist der Betrag, um den das Deckungsstockvermögen erhöht werden müsste, um eine vollständige Finanzierung der Gesamtverpflichtungen aus den Direkt- und Beihilfezusagen bei langfristig anhaltendem Niedrigzins zu gewährleisten. Hierbei ist unklar, inwiefern die KEF die bisherige Logik der sogenannten 25-Cent-Mittel beibehalten wird, um diese Deckungslücke aufzufüllen. Die KEF hat hierzu eine Stellungnahme für den 24. Bericht angekündigt, sodass eine Änderung ab 2025 ff. eintreten könnte.
Die Leistungen der bAV orientieren sich an der tarifvertraglich geregelten bAV für die Festangestellten des hr. Es existieren drei verschiedene Versorgungssysteme, von denen zwei mittlerweile geschlossen sind: Die alte Gesamtversorgung galt für Eintritte in den hr bis spätestens 1997 in drei verschiedenen Ausgestaltungen. Diese Altersversorgung entspricht in etwa der damaligen im öffentlichen Dienst (Beamtenversorgung). Dieses Modell wurde 1998 durch den „Versorgungstarif vertrag (VTV)“ abgelöst. Dessen Altersversorgung entspricht in etwa derjenigen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mit Gründung einer Pensionskasse wurde der VTV als ARD-einheitliches neues Versorgungssystem eingeführt und die alte Gesamtversorgung für neue Beschäftigte geschlossen. Seit 2016 gilt im hr für neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der „Beitragstarifvertrag Altersversorgung des Hessischen Rundfunks (BTVA)“. Darin ist erstmals eine Versorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage geregelt. Anders als beim VTV ist im BTVA damit nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der gesamten Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die der Rückversicherer für die Pensionsleistungen erwirtschaftet, also die Baden-Badener Pensionskasse.
Hinweis:
Morgen veröffentlichen wir auf dpn-online unseren Heftbeitrag „Öffentlich-rechtliche Rentneranstalt“. Lesen Sie, wie die hiesigen Landesrundfunkanstalten in steigenden Personalkosten ersticken. Hohe Pensionen von Rundfunk- und Verwaltungsräten sorgen für Kritik. Der KEF-Bericht gibt einen Einblick in die bAV-Finanzlage.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

