BaFin Untersuchung legt Defizite bei Zins- und Express-Zertifikaten offen 

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwischen Mai 2024 und Februar 2025 eine Marktuntersuchung zu Zins- und Express-Zertifikaten durchgeführt. Dafür untersuchte die BaFin Hersteller und Verkäufer von Zins- und Express-Zertifikaten, führte Verbrauchererhebungen durch und befragte erstmals Käufer solcher Produkte. Außerdem unternahm sie Testkäufe. Systematische oder gravierende Mängel wurden dabei nicht festgestellt. Allerdings traten vereinzelt Defizite zutage. 

So zeigte die repräsentative Verbrauchererhebung, dass 46 Prozent der befragten Anleger Schwierigkeiten hatten, die Funktionsweise von Zins- und Express-Zertifikaten nachzuvollziehen. Zum Vergleich: Bei Investmentfonds gaben nur 25 Prozent der Befragten Verständnisschwierigkeiten an, bei Tages- und Festgeldern waren es 30 Prozent. 

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Gleichzeitig äußerten rund 90 Prozent der Verbraucher Vertrauen in ihre Anlageberatung. Aus Sicht der BaFin zeigt der Kontrast zwischen mangelndem Verständnis und hohem Vertrauen, dass es weiteren Aufklärungsbedarf gibt. Die Aufsicht kündigte deshalb an, ihre Verbraucherinformationen zu Zertifikaten entsprechend zu überarbeiten und auszubauen. 

Defizite bei Kostenaufstellung und Szenarioanalyse  

Im Rahmen der Befragung von Produktherstellern zu den Product-Governance-Prozessen bei Finanzinstituten stellte die BaFin vereinzelt Mängel fest. Betroffen waren insbesondere Fest- und Stufenzins-Zertifikate, die infolge der Zinswende deutlich stärker nachgefragt werden. In einigen Fällen sei nicht nachvollziehbar dokumentiert worden, ob die Produktkosten die mögliche Rendite übersteigen. Zusätzlich erschweren uneinheitliche Angaben zu Vertriebsmargen die Vergleichbarkeit dieser Anlageprodukte für Anleger. 

Auch bei Express-Zertifikaten ergaben sich Auffälligkeiten, vornehmlich bei der Umsetzung regulatorisch geforderter Szenarioanalysen. Drei von fünf befragten Herstellern berücksichtigten in ihrer Analyse nicht die Wahrscheinlichkeit, dass der Basiswert während der Laufzeit unter die vorgesehene Barriere fällt. Kein Anbieter kalkulierte mit der Möglichkeit, dass ein Kursanstieg über das vertraglich festgelegte Auszahlungsniveau zu einer vorzeitigen Fälligkeit führt – ein Umstand, der in der Praxis jedoch häufig eintritt. 

Für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont kann dies zur Folge haben, dass sie ihre Gelder früher als geplant reinvestieren müssen, meist zu ungünstigeren Konditionen und unter Anfall neuer Einstiegskosten. Die BaFin bewertet dies kritisch, insbesondere mit Blick auf die dadurch entstehenden wiederholten Vertriebsanlässe. Zwar stellt dies keinen unmittelbaren Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften dar, kann aber zusätzliche Pflichten in der Anlageberatung auslösen. 

Emittenten verlangen Zusagevolumen

Ebenso wurde im Rahmen der Untersuchung bekannt, dass zwei Zertifikate-Emittenten von ihren Vertriebspartnern Zusagevolumen einfordern – Absatzschätzungen, die zur Risikoabsicherung (Hedging) neuer Emissionen herangezogen werden. Beide Hersteller lassen sich zudem während der Zeichnungsphase über den Fortschritt des Vertriebs informieren; einer von ihnen fragt explizit nach, ob das zugesagte Volumen gefährdet sei. 

Solche Rückfragen bewertet die BaFin aus aufsichtsrechtlicher Sicht als potenziell problematisch. Sie könnten zu erhöhtem Vertriebsdruck führen und Interessenkonflikte aufseiten der Vertriebsunternehmen auslösen – zum Nachteil der Anleger. Die Vertriebsunternehmen sind daher angehalten, derartige Konflikte mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen zu erkennen und zu vermeiden. 

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