Torsten Lauterborn, Global Head of Tax bei Commerz Real, Martin Haisch, Partner bei Noerr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oliver von Schweinitz, Partner bei Schalast Law|Tax und Ulrike Hinrichs, Vorstand beim Bundesverband Beteiligungskapital (BVK), stellen sich den Fragen der dpn-Redaktion.
Inwieweit eröffnet das Zukunftsfinanzierungsgesetz institutionellen Anlegern Chancen?
Torsten Lauterborn: Es soll Investitionen in erneuerbare Energien ermöglichen und ist daher sehr zu begrüßen. Der Gesetzentwurf sieht diesbezüglich aber nur investmentrechtliche Änderungen vor. Der Gesetzgeber muss auch das Steuerrecht entsprechend anpassen, denn sonst laufen die Änderungen weitgehend ins Leere. Mit Blick auf Freiflächenanlagen muss auch der Grundstücksbezug überdacht werden.
Martin Haisch: Es erlaubt erstmals, dass Publikumsimmobilienfonds bis zu 15 Prozent in Erneuerbare-Energien-Anlagen mitsamt den Grundstücken investieren. Gleiches gilt für Spezialimmobilienfonds, welche über diese Grenze hinaus solche Anlagen erwerben und betreiben können. So können institutionelle Anleger über die beliebte Immobilienquote nach der Anlageverordnung in Renewable Energy investieren.
Oliver von Schweinitz: Es erleichtert Start-ups den Schritt zum Kapitalmarkt, indem es aktienrechtliche Flexibilität einräumt, öffnet das Depotgesetz für Begebung elektronischer Wertpapiere sowie Kryptoaktien, enthält Klarstellungen zu SPACs und lässt Immobiliensondervermögen in Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren, wenn deren Wert 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt.
Ulrike Hinrichs: Die im Gesetz geplante Umsatzsteuerbefreiung auf die Management Fee stellt eine deutliche Kostenentlastung für Investoren dar und ermöglicht es ihnen, das frei gewordene Kapital zu investieren. Darüber hinaus gewinnt der deutsche Markt an Attraktivität für ausländische Investoren, da die Umsatzsteuerbelastung bisher einen deutschen Sonderweg in der europäischen Fondslandschaft darstellt.
Welche steuerlichen Vorteile bringt dieses Gesetz institutionellen Investoren?
Torsten Lauterborn: Es geht nicht um steuerliche Vorteile, ganz im Gegenteil. Einnahmen aus der Stromerzeugung unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, und ich kenne keinen Investor, der ein Problem damit hat. Investmentfonds werden diese Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Das Problem besteht darin, dass die geltenden Gesetze es mehr oder weniger verbieten, solche Einnahmen überhaupt zu erzielen.
Martin Haisch: Das Gesetz enthält keine diesbezüglichen Steuerregeln; diese sollen im Wachstumschancengesetz kommen und die Grenze für Stromzusatzeinnahmen von Spezialinvestmentfonds aus PV-Anlagen und Ladestationen von 10 auf 20 Prozent erhöhen. Dies greift aber zu kurz, weil Einnahmen aus Freiflächenanlagen nicht darunterfallen und daher eine Umqualifizierung der Fonds mit einer Besteuerung der Anleger droht.
Oliver von Schweinitz: Im Umsatzsteuerrecht wird die Benachteiligung des deutschen Standorts beseitigt: Die Kreditverwaltungsleistungen des Konsortialführers werden beim syndizierten Kredit umsatzsteuerbefreit. Im Bereich der Fondsverwaltung wird die Verwaltungsleistung von alternativen Investmentfonds von der Umsatzsteuer befreit. Außerdem wird der auf 25 Prozent erhöhte Zuschuss für Wagniskapital aus dem INVEST-Zuschuss des BaFa steuerfrei.
Ulrike Hinrichs: Investoren werden durch die geplanten Änderungen entlastet, da die für das Fondsmanagement zu entrichtenden Gebühren nicht zusätzlich noch mit Umsatzsteuer belastet werden. Das somit frei werdende Kapital kann wiederum zusätzlich investiert werden und Rendite erwirtschaften. Hiervon profitieren sowohl die Fonds als auch Start-ups und Mittelständler.
Kann das Wachstumschancengesetz bestehende institutionelle Immobilienportfolios auf höchste ESG-Standards bringen?
Torsten Lauterborn: Durch die Abschaffung der Grenze für Einnahmen aus der Stromerzeugung könnten sich institutionelle Fonds im großen Stil an der Energiewende beteiligen. Gleichzeitig würden die Steuereinnahmen steigen. Leider sieht das Gesetz weiterhin diese Grenze vor, und es ist nicht nachvollziehbar, warum das so sein soll. Wenn der Gesetzgeber es ernst meint mit der Transformation, dann muss die Grenze jetzt weg.
Martin Haisch: Das Gesetz sollte es grundsätzlich erleichtern, Spezialimmobilienfonds durch die Öffnung für Freiflächenanlagen als grüne und sogar dunkelgrüne Fonds für das ESG-Rating auszugestalten. Durch die weitere Klarstellung, dass Fonds PV-Anlagen und Ladestationen an und in Gebäuden erwerben und selbst betreiben dürfen, können sie zudem ihre ESG-Bewertung erhöhen und auch zusätzliche Einnahmen erzielen.
Oliver von Schweinitz: Es sieht für land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Betriebe direkte Subventionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor, die einem Energieeinsparkonzept dienen. Es bleibt unklar, welche konkreten Anschaffungen gefördert werden sollen. Denn typischerweise bedeutet Energieeinsparung bei Immobilien zunächst die schlichte Dämmung – eine Investition in unbewegliche Wirtschaftsgüter.
Ulrike Hinrichs: Fragen zu institutionellen Immobilienportfolios liegen außerhalb des Themenbereichs des Bundesverbands Beteiligungskapital, weshalb hier keine Beantwortung erfolgt.
Patrick Daum ist Chef vom Dienst bei dpn-online. Er berichtet über alle Themen rund um das institutionelle Asset Management.

