Das eWpG ermöglicht die Einführung von Wertpapieren über die Blockchain-Technologie. Aber nicht nur das. Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren erhilt “quasi auf der Zielgeraden” noch eine wesentliche Aufwertung, kommentiert der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI). So wurde der Weg für Kryptofondsanteile frei gemacht. Damit können auch Fonds selbst auf die Blockchain überführt werden. Zuvor durften sie nur Kryptowerte erwerben, wie vor kurzem mit dem Fondsstandortgesetz beschlossen. Konkret wurde der Anlagekatalog für Spezial AIF um Kryptowerte erweitert.
Für BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer ist das Gesetz eine der wichtigsten Stellschrauben für die Digitalisierung des deutschen Kapitalmarktes. Dank des Einsatzes der Berichterstatter der Bundestagsfraktionen sind wir in Deutschland jetzt wieder im Rennen, um die Digitalisierung des Kapitalmarktes in einer führenden Rolle mitzugestalten”, so Dornseifer. “Die Entmaterialisierung des Wertpapiers war in Deutschland längst überfällig und somit Pflicht.”
Papierlose Wertpapiere
Zentrales Element des Gesetzes ist damit also die Zulassung von digitalen Wertpapieren, für die das papierhafte Urkundenerfordernis nicht mehr gilt. Zukünftig haben Emittenten ein Wahlrecht. Auch Altbestände können in die digitale Form überführt werden.
Das kann beispielsweise über die Blockchain-Technologie erfolgen, ist aber nicht darauf beschränkt. So erfolgt die Begebung über elektronische Wertpapierregister, die entweder als zentrales Register oder aber als Kryptowertpapierregister mittels Distributed-Ledger-Technologie geführt werden.
Eine weitere Besonderheit: Diese Register müssen nicht mehr von Clearstream geführt werden. Sie können sogar von Emittenten selbst für die eigenen Wertpapiere betrieben werden, sofern sie die BaFin ihnen die Erlaubnis hierfür erteilt hat.
Der Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie ist in der europäischen Fondsbranche seit Jahren üblich. Elektronische beziehungsweise blockchainbasierte Wertpapierregister
werden im EU-Ausland bereits aktiv genutzt, zum Beispiel von großen Banken und der Deutschen Börse. Zu den Vorreitern gehöre Luxemburg. Deutschland hätte es sich nach Einschätzung des BAI nicht leisten können, hier noch weiterhin am Spielfeldrand zu stehen, während sich Technologie und Branche in anderen Jurisdiktionen weiter dynamisch entwickeln.
Das eWpG gilt als Kernstück der Blockchain-Strategie der Bundesregierung.
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