Erst Niedrigzins, dann Inflation, inzwischen Zinsanstieg – regulierte Versorgungseinrichtungen wie Pensionskassen agieren in einem herausfordernden Markt. Das erschwert ihre Kernaufgabe, die Finanzierung der Altersversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. „Langfristig wird Inflation die Kaufkraft einer nominal garantierten Betriebsrentenleistung in Euro entwerten“, prognostiziert Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung und Vorstandssprecher der HEUBECK AG. „Hingegen erfreuen steigende Zinsen die Arbeitgeber, die bei einer Pensionszusage ihre Pensionsrückstellungen mit einem Rechnungszinssatz abzuzinsen haben, denn sie müssen geringere Rückstellungen bilden.“ Eine Kehrseite der Zinsentwicklung sind vorübergehend sinkende Aktienkurse.
Für einen Aktuar stellt sich die Frage, wie eine wertstabile Altersversorgung aussieht. „Die aktuelle Inflation zeigt, dass eine Nominalgarantie nicht den Wert einer Pensionszusage erhält“, betont Friedemann Lucius. „Deshalb sollten wir die bAV-Leistung langfristig an einem Kaufkraftäquivalent ausrichten, nicht an einem Nominalbetrag.“ Sachwerte seien inflationssicher. „Eine Rentenleistung lässt sich wertstabil gestalten, wenn sie mit einer Sachwertestrategie in der Kapitalanlage verknüpft wird.“ So ließe sich die Kraft des Kapitalmarktes für die Altersversorgung nutzen.
Allerdings halten Pensionskassen den Fuß bei der Kapitalanlage aufgrund der Regulatorik auf dem Bremspedal. Schließlich müssen sie ihre Verpflichtungen jederzeit mit Vermögen bedecken. „Die Bedeckungsregulatorik zwingt Pensionskassen in eine volatilitäts- und renditearme Kapitalanlage“, so Lucius. „Die Lage wäre anders, wenn der Gesetzgeber Pensionskassen erlauben würde, dass sich eine höhere Volatilität im Zeitverlauf ausgleichen dürfe.“ Zeit sei insofern eine harte Währung.
Tatsächlich brauchen Pensionskassen für eine chancenreiche Kapitalanlage und den Volatilitätsausgleich eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital. „Die Aufgabe dieser Einrichtungen ist nicht, Geld zu bunkern, sondern Renten zu zahlen“, sagt der Aktuar. „Pensionskassen müssen laut Kapitalausstattungsverordnung für ihre Risikotragfähigkeit ein bestimmtes Mindestmaß an freien Eigenmitteln vorhalten.“ Es sei kontraproduktiv, dass diese Eigenmittel nicht als Risikobudget für den Volatilitätsausgleich genutzt werden dürften.
Friedemann Lucius schlägt vor, den Hebel bei der Vorschrift der jederzeitigen Bedeckung anzusetzen. „Die Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung sind so, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Bedeckungskorridore einführen könnte. Dann hätten Pensionskassen mehr Luft – so wie nicht-versicherungsförmige Pensionsfonds.“ Diese haben die Möglichkeit einer 10-prozentigen Unterbedeckung, die über einen zeitlichen Horizont ausgeglichen werden kann. Um mehr Spielraum durch Bedeckungskorridore zu gewinnen, würde eine Regulatorik benötigt, die Bedeckungsanforderungen in Abhängigkeit von den Trägerunternehmen sowie der Duration und Struktur der Verpflichtungen formuliert.

Lucius Friedemann. Heubeck. Bildquelle: Privat.