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Das Wichtigste in Kürze
- Die 92 berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.
- Pensionskassen hingegen müssen nach HGB ihren geprüften Abschluss im Unternehmensregister offenlegen und unterliegen der BaFin-Bundesaufsicht.
- Von Einrichtungen mit Verlustberichten stellt laut Metzler Ratings (Kurzstudie „Größe schützt Beitragsgelder“, veröffentlicht am 5. Oktober 2026) nur eine einzige einen vollständigen Geschäftsbericht öffentlich zur Verfügung.
- Dr. Marco Metzler (Metzler Ratings) fordert gesetzliche Offenlegungspflichten auf Landesebene, einen einheitlichen Kennzahlenkatalog und ein zentrales Transparenzregister.
