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Seit dem 7. Oktober 2026 tragen die Steuerberater-Versorgungswerke in Hessen (VStBH), Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) und Rheinland-Pfalz (StBV RP) das ABV-Prädikat der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke e. V. Die drei Einrichtungen lassen ihre Kapitalanlagen über die Geschäftsstelle des StBV NRW in Düsseldorf verwalten, an die auch das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW sowie – mit abgestuftem Kooperationsgrad – die Versorgungswerke in Sachsen und Thüringen angebunden sind. Ziel der Bündelung: Skalierungsvorteile bei Investments.
