Die EU-Kommission hat am 20. November 2025 ihr sogenanntes „Zusatzrentenpaket“ (Supplementary Pensions Package) vorgelegt. Für die betriebliche Altersversorgung war es kein Weihnachtsgeschenk. Mehr Regulierung für EbAV, Deregulierung und Unterstützung für das individuelle EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP. Oder anders ausgedrückt: Vorfahrt für die individuelle Altersvorsorge und Vermögensbildung, Ausbremsen der betrieblichen Altersversorgung!
Doch schauen wir die jüngsten Vorschläge einmal genauer an: Vorgeschlagen werden Änderungen der EbAV-II-Richtlinie, der PEPP-Verordnung (inklusive deren Angebot im „workplace context“) sowie Empfehlungen zu Renten-Trackingsystemen, Pension Dashboards und automatischer Einbeziehung (Zusatzrentenpaket). Ergänzt wurde das Paket noch um Vorschläge zur Offenlegungs-Verordnung (SFDR Überarbeitung), bei denen EbAV trotz struktureller Benachteiligung weiterhin als „Finanzmarktteilnehmer“ im Anwendungsbereich sind und „Altersversorgungssysteme“ trotz grundlegender Unterschiede als „Finanzprodukt“ definiert werden. Am Vortag hatte die EU-Kommission das Digitalpaket veröffentlicht, durch das u. a. die Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten gestrafft werden sollen (Digital Omnibus). In den kommenden Monaten beraten Ratsarbeitsgruppen und Ausschüsse des Europäischen Parlaments über die Vorschläge und legen ihre Positionen fest. Die europäische Diskussion wird dabei auch die deutsche Debatte zur Weiterentwicklung der betrieblichen und privaten Altersversorgung beeinflussen – und umgekehrt.
Die Kommission will mit dem Zusatzrentenpaket „adequate income in retirement“ sichern, indem sie den Zugang zu besseren Zusatzrenten erleichtert. Politisch setzt sie dabei auf das bisher wenig erfolgreiche EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP. Dieses soll attraktiver und infolgedessen stärker genutzt werden: u.a. durch Arbeitgeberbeiträge, ggf. automatische Einbeziehung im „workplace context“, den Verzicht auf den Zwang zu grenzüberschreitenden Angeboten, die Übertragung von Kapital aus nationalen Produkten, die Abschaffung des Kostendeckels sowie einen neuen Artikel zur steuerlichen Behandlung.
Zur EbAV-II-Überarbeitung schlägt die EU-Kommission dagegen vor allem mehr Regulierung vor, einschließlich ergänzender Regulierungen durch EU-Kommission und EIOPA, eine Stärkung der Aufsicht und eine Erweiterung der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden. Die Themen der vorgesehenen Ergänzungen und Änderungen reichen von risikobasierten Eigenmittelanforderungen, einer Kapitalanlageregulierung, die quantitative Beschränkungen in den Mitgliedstaaten nur noch bei DC-Systemen zulässt bzw. die Abschaffung der Anlageverordnung impliziert, Regelungen zu nationalen Bestandsübertragungen, die Übernahme der Solvency-II-Nachhaltigkeitsregulierung bei der Kapitalanlage (verpflichtende doppelte Materialität bei Investitionsentscheidungen) bis zu weiteren Informationsanforderungen. Nicht zu vergessen die Beschränkung von Proportionalität auf ‘nature, scale and complexity’ bzw. die Abschaffung des Kriteriums „Größe”, zahlreiche weitere Verschärfungen und neue Verhaltensregeln (Business conduct rules). Diese erneute Regulierungswelle für EbAV mag im aktuellen EU-Kontext mit „weniger Bürokratie und Blick auf KMU“ und zum gesetzten sozialpolitischen Ziel „mehr ergänzende Altersvorsorge“ so gar nicht passen. Sollen diese zusätzlichen EbAV-Anforderungen etwa zu einer Marktkonsolidierung und damit zu wenigen großen EbAV mit breiten Kapitalanlagemöglichkeiten führen? Dies kann doch nicht das Ziel einer EU-Aufsichtsrichtlinie sein!
Das Maßnahmenpaket ist Teil der Strategie der Kommission für eine Spar- und Investitionsunion (SIU), mit der die Kapitalmärkte ausgebaut und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werden sollen, indem Ersparnisse privater Haushalte auf diese Kapitalmärkte geleitet werden. Die Chancen liegen in mehr Investitionen, höheren Renditen und einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit. Doch welche Risiken kann ein einzelner Sparer mit durchschnittlichem Einkommen oder gar weniger übernehmen? Welche Altersversorgung soll mit Steuergeldern gefördert werden? Für eine Altersversorgung müssen Ansparphase und Leistungsphase mitgedacht werden. Aus unserer Sicht gibt es viele Gründe, dabei auf den Ausbau kollektiver Altersversorgung zu setzen.
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der EbAV-II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung liegen jetzt beim EU-Parlament und Rat auf dem Tisch. Gemeinsam mit unserem europäischen Verband PensionsEurope werden wir die Position der betrieblichen Altersversorgung klar in die Debatten einbringen. PensionsEurope als zentrale Stimme der bAV koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen und erarbeitet gemeinsame Positionen. So erhält die kapitalgedeckte, über Betriebe organisierte Altersversorgung Gehör. Diese Stimme muss laut und verständlich sein – sonst wird die bAV ausgebremst, und das können wir uns nicht leisten!
Info
Der Kommentar ist Teil der jüngsten aba-Publikation „BetrAV (8/2025)“, die am 15. Dezember 2025 erschienen ist.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

