Die Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung zur regelmäßigen Anforderung von Pensionsdaten veröffentlicht. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des EIOPA-Beschlusses vom 1. Februar 2023 (EIOPA-BoS-23/030) und betrifft die Daten, die nationale Aufsichtsbehörden über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) melden müssen.
BaFin erlässt neue Regelung zur Meldung von Pensionsdaten
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