BaFin erlässt neue Regelung zur Meldung von Pensionsdaten

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Die Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung zur regelmäßigen Anforderung von Pensionsdaten veröffentlicht. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des EIOPA-Beschlusses vom 1. Februar 2023 (EIOPA-BoS-23/030) und betrifft die Daten, die nationale Aufsichtsbehörden über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) melden müssen.

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