Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf die Zinswende reagiert und am Montag angekündigt, eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung zur Konsultation zu stellen und den Höchstrechnungszins zum Jahr 2025 anzuheben. Das stellt die erste Erhöhung seit 30 Jahren dar. „Wir freuen uns, dass das BMF unserer Empfehlung gefolgt ist und den Höchstrechnungszins anpassen wird. Das wird den sich geänderten Rahmenbedingungen absolut gerecht“, sagt Maximilian Happacher, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Gerade der gestiegene Inflationsdruck habe das Zinsniveau nachhaltig verändert. Die DAV-Experten gehen insofern davon aus, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent verbleiben werden. „Ein nach wie vor mit Sicherheitsabschlag kalkulierter Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent ergibt daher Sinn“, so Happacher.
Vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus, aufgrund volkswirtschaftlicher Prognosen unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bietet ein steigender Höchstrechnungszins für Neuverträge aus Sicht der DAV Optionen für Flexibilität im Produktangebot und gleichzeitig eine stabile Grundlage für die mittelfristige Entwicklung.
Auch die Versicherungswirtschaft begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses von derzeit 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent ab 2025. „Die Anhebung ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken.“ Damit haben die Versicherer Klarheit für 2025 und können sich noch rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.
Das allgemeine Zinsniveau ist seit Ende 2021 rasant gestiegen. Ab dem vierten Quartal 2021 bewegte sich der maßgebliche Swap-Satz (Null-Kupon-Euro-Swap für 10 Jahre Laufzeit) abrupt von nahe 0 Prozent auf ca. 3 Prozent Ende 2022. Seitdem schwankt er auf hohem Niveau. Ende März 2024 betrug er 2,57 Prozent, so dass der Abstand zwischen aktuellem Höchstrechnungszins und Swap-Satz deutlich mehr als zwei Prozentpunkte beträgt. Dies bietet ausreichend Sicherheit für eine moderate Anhebung.
Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind Neuverträge mit Garantien betroffen, die ab der Anhebung geschlossen werden. Wirksam wird die Anpassung durch die Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

