Nicht nur die Privatwirtschaft sorgt sich um die Betriebsrenten ihrer Beschäftigten. Auch die öffentliche Hand muss ihrer Fürsorgepflicht auf verschiedenen Wegen nachkommen. Die Pensionsfonds der Länder sind ein gängiger, aber nicht immer einfacher Weg zur Altersversorgung. Deutlich gemacht haben das Markus Krause (Sachsen-Anhalt, ST) und Arnim Emrich (Baden-Württemberg, BW) auf der dpn ASSETS & LIABILITIES CONVENTION im vergangenen Jahr in Essen. In einem Podiumsgespräch erläuterten die Finanzexperten die Funktionsweise ihrer Versorgungsfonds, gingen auf die Abstimmung von Verpflichtung und Anlage ein und gaben einen Einblick in die aktuelle und künftige Asset Allocation. Der Dritte im Bunde, Andreas Becker (Nordrhein-Westfalen, NRW), musste seine Teilnahme aufgrund von Verpflichtungen im Ministerium kurzfristig absagen. In diesem Nachbericht darf der Referatsleiter Treasury und Pensionsfonds beim Ministerium der Finanzen in NRW freilich nicht fehlen. Immerhin ist Becker für die Asset Allocation des Pensionsfonds des bevölkerungsreichsten Bundeslandes verantwortlich. Dort plant und managt er mit seinem Team auch die Finanzierung des Landeshaushalts und die Liquidität des Landes.

Zum 31. Dezember 2023 betrug das Vermögen des Pensionsfonds NRW gut 14,7 Milliarden Euro. Seine Geschichte geht auf das Jahr 1998 zurück, in dem die Versorgungsrücklage des Landes NRW, die sogenannte Kanther-Rücklage – benannt nach dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther –, geschaffen wurde. Zweck der Vorsorgeeinrichtung war, Teile der zukünftigen Pensionsausgaben für die im Dienst befindlichen verbeamteten Beschäftigten abzufedern. 2006 wurde ergänzend hierzu der Versorgungsfonds des Landes NRW gegründet. Er verfolgte das gleiche Ziel für die Gruppe der ab dem Jahr 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten. Beide Vorsorgeeinrichtungen wurden Anfang 2017 zum heutigen Pensionsfonds des Landes NRW verschmolzen.
Die Mittel zum Aufbau des Pensionsfonds stammten bis Ende des Jahres 2023 aus gesetzlichen und freiwilligen Zuführungen des Landeshaushalts und aus Gehaltsbestandteilen der Bediensteten. Im vergangenen Jahr hat der Landtag das Pensionsfondsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geändert. Diese Änderung hat die Einstellung der bisher jährlich erfolgten pauschalen Zuführungen zum Pensionsfonds aus dem Landeshaushalt sowie die zukünftige Entnahme und Zuführung der durch den Fonds durchschnittlich erwirtschafteten Erträge an den Landeshaushalt zum Inhalt. Die gesetzliche Regelung ist unbefristet und wird alle fünf Jahre auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zur Stabilisierung der Pensionsausgaben im Landeshaushalt überprüft.
2028 ein wichtiges Jahr für den Pensionsfonds
Um den Erhalt der Vermögenssubstanz zu gewährleisten, sind die Entnahmen auf die langfristig vom Sondervermögen erzielten Renditen begrenzt. Außerdem darf das Vermögen zum Stand 31. Dezember 2022 in Höhe von rund 13,1 Milliarden Euro durch die Entnahme von Erträgen nicht unterschritten werden. Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Umstand, dass die im Landesdienst tätigen Personen der sogenannten Babyboomer-Generation nun in den Ruhestand gehen. „Die höchste Zahl an Pensionärinnen und Pensionären wird für das Jahr 2028 erwartet“, so Beckers Berechnungen. Als Folge werden die Pensionsausgaben in den kommenden Jahren überproportional steigen. Durch die Entnahmeregelung soll die überproportionale Steigerung der Ausgaben im Haushalt abgefedert werden.
Aus den Regelungen und Vorgaben sowie dem Pensionsfondsgesetz ergibt sich, dass weder die aktiven noch die passiven Bediensteten einen Anspruch auf direkte Leistungen aus dem Pensionsfonds haben. Die Mittel des Pensionsfonds sind ausschließlich für Versorgungszahlungen zu verwenden. Leistungsempfänger ist somit der Landeshaushalt NRW.

Kleiner, aber nicht weniger anspruchsvoll sind die Versorgungsfonds der anderen beiden Länder mit einem Anlagevermögen von 11,4 Milliarden in Baden-Württemberg und 2 Milliarden Euro in Sachsen-Anhalt. In BW legt Arnim Emrich Geld für zukünftige Haushaltsbelastungen durch höhere Beamtenpensionen in zwei Sondervermögen zurück: seit 1999 in der Versorgungsrücklage und seit 2008 im Versorgungsfonds. Zusammen werden diese Rücklagen als Pensionsvermögen bezeichnet. Die Versorgungsrücklage hat derzeit ein Anlagevolumen von rund 4,5 Milliarden Euro. Bis Ende 2017 wurde sie im Wesentlichen aus eingesparten Besoldungs- und Versorgungserhöhungen gespeist. „Im Versorgungsfonds haben wir aktuell circa 6,9 Milliarden Euro angelegt“, sagt Emrich. Dort erfolgen weiter Zuführungen, die sich anhand der Anzahl der Neueinstellungen eines Jahres berechnen und im aktuellen Haushalt rund eine Dreiviertelmilliarde ausmachen.
Versorgungsfonds wird von der Bundesbank verwaltet
In beiden Sondervermögen werden die Mittel in einem klassischen Multi-Asset-Portfolio mit Aktien und Anleihen angelegt. „In der Versorgungsrücklage wird dies mit zwei aktiven Vermögensverwaltern umgesetzt, während der Versorgungsfonds von der Bundesbank für uns verwaltet wird, die im Aktienbereich zwei von uns vorgegebene Indizes nachbildet und für Anleihen einem Buy-and-hold-Ansatz folgt“, erklärt Emrich und wird konkreter: „Bis auf wenige Branchen, die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgeschlossen sind, decken wir ein breit diversifiziertes Spektrum an Branchen, vergleichbar mit dem MSCI World, ab.“ Im Pensionsvermögen stecken rund 1.200 Titel. Investiert werden in der Versorgungsrücklage bis zu 50 Prozent in weltweite Aktien und daneben in Anleihen von Staaten oder Unternehmen, auch in Pfandbriefe. Aktuell liegt die Aktienquote bei 41 Prozent. „Im Versorgungsfonds investieren wir mit einem Anteil von 45 Prozent in weltweite Aktien von zwei Indizes und daneben in Anleihen von Staaten, staatsnahen Einrichtungen und in Pfandbriefe“, verrät Emrich. Der Diplom-Kaufmann ist Ministerialrat im Finanzministerium in Stuttgart. Dort leitet er seit 2020 das Referat für Finanz-, Kassen- und Rechnungswesen. Es ist mit zehn Kolleginnen und Kollegen für die Kapitalmarktaktivitäten des Landes zuständig, also die Kreditaufnahme, das kurzfristige Liquiditätsmanagement und die langfristige Finanzanlage für das Pensionsvermögen.
Jeder weitere Jahrgang führt zum Anstieg des Deckungsgrades
Beim Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich um ein im Jahr 2006 gesetzlich begründetes Vorsorgevehikel. Der Kreis der Leistungsempfänger umfasst dabei alle Beamtenjahrgänge ab 2007. Das Sondervermögen bildet sich aus den geleisteten Zuführungen sowie den im Rahmen der Geldanlage erwirtschafteten Erträgen und dient ausschließlich der Finanzierung der späteren Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mit dem Ziel einer Volldeckung der zu erwartenden Verbindlichkeiten. „Nach derzeitigem Stand erfolgen damit heute bereits für circa 45 bis 50 Prozent der aktiven Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt regelmäßige Zuführungen in den Pensionsfonds. Mit jedem weiteren Jahrgang führt dies zu einem kontinuierlichen Anstieg des Deckungsgrades der Gesamtverbindlichkeiten“, erläutert Markus Krause, der seit zwei Jahren das Referat leitet, das sich um die Geld- und Kapitalmarktgeschäfte des Landes kümmert.

Für die bereits vor 2007 begründeten Dienstverhältnisse ist eine Teilfinanzierung vorgesehen, wobei hierfür keine neuen Zuführungen beabsichtigt sind. Entnahmen aus dem Pensionsfonds sind aktuell nicht geplant und würden zunächst einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Für die wenigen seit 2007 verbeamteten Personen, die bereits heute auszuzahlende Versorgungsansprüche haben, erfolgen derzeit ebenfalls keine Entnahmen aus dem Pensionsfonds. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem regulären Haushalt bezahlt, was das Vermögen des Pensionsfonds schont.
In den vergangenen Jahren haben in Sachsen-Anhalt sowohl die Kreditaufnahme als auch die Anlagebereiche wirtschaftlich an Bedeutung gewonnen. „Zugleich sind auch Vermögensrücklagen in Höhe von mittlerweile 4,4 Milliarden Euro gebildet worden, wovon etwa die Hälfte dem Pensionsfonds zuzuschreiben ist“, so Krause. Umrahmt werden die Kapitalmarktgeschäfte seines Bereichs von Investor-Relations-Tätigkeiten, wie zum Beispiel Investorengesprächen, Rating-Dialogen oder auch Active-Ownership-Tätigkeiten in der Geldanlage. Das für diese Aufgaben verantwortliche Team besteht aus zehn Personen und teilt sich mit Blick auf die Ressourcen etwa hälftig einen Frontoffice- und einen Backoffice-Bereich. Während im Frontoffice vor allem die Kapitalmarktkommunikation zu Investoren und Banken sowie die operative Handelstätigkeit im Vordergrund stehen, umfasst das Backoffice die vollumfänglichen Aufgaben einer nicht zu unterschätzenden Schuldenverwaltung.
Pensionsfonds wird zu einer wichtigen finanzpolitischen Säule
Auch in den nächsten Jahren werden die vom Land Sachsen-Anhalt zu leistenden Zuführungen weiter steigen, unter anderem deshalb, weil sich der Kreis der durch das Vorsorgeinstrument abzudeckenden Beamten jährlich erhöht. Der Pensionsfonds findet zudem regelmäßig Eingang in den politischen Diskurs. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die vom Land aufgewendeten Mittel für Zuführungen mittlerweile rund 300 Millionen Euro und damit knapp 2 Prozent der Gesamthaushaltsausgaben ausmachen. Aufgrund der bestehenden Vielzahl an Ausgabenotwendigkeiten ist das ein echter Kraftakt für das Land. Der ist bisher nur möglich, weil der Pensionsfonds längst zu einer „wichtigen finanzpolitischen Säule“ geworden und parteiübergreifend weitestgehend anerkannt ist, berichtet Krause.
Auch in Arnim Emrichs Arbeitsumfeld in Baden-Württemberg ist „im Grunde alles politisch“. Nicht selten würden die Haushalte der Länder auch als „in Zahlen gegossene Politik“ beschrieben. „Die zentralen Ziele des Pensionsvermögens – sei es die finanzielle Vorsorge für zukünftige Haushalte oder der verantwortungsvolle Umgang mit der Finanzanlage – basieren auf Werturteilen, die politisch ausgehandelt werden.“ Der Haushaltsgesetzgeber hat jeweils das letzte Wort.
In der Kapitalanlage stellen neben Gesetzen auch Emrich, Krause und Becker mit ihren Teams die Weichen. Die von der öffentlichen Hand in Deutschland verfolgten Ansätze in der Vermögensanlage zeichnen sich durch eine Pluralität an Umsetzungswegen aus. Der überwiegende Teil der Bundesländer nutzt dabei das Dienstleistungsangebot der Bundesbank und bezieht private Anbieter maximal für Teilportfolios bei der Anlage mit ein.
Sachsen-Anhalt hat sich dagegen frühzeitig entschlossen, eigene Wege in der Kapitalanlage zu gehen, „um den landesspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen auf diesem Gebiet gerecht zu werden“, erklärt Krause. Konkret bedeutet das: Die Anlagestrategie und die Anlagerichtlinien werden im Finanzministerium entwickelt, jedoch bindet die Behörde für alle zur Durchführung der Vermögensanlage notwendigen Dienstleistungen externe Asset Manager ein.

Technisch umgesetzt wird die langfristige Vermögensanlagestrategie dabei über einen landeseigenen Spezialfonds, den eine zentrale Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet und der aktuell in zehn Segmente untergegliedert ist. In neun Segmenten wird dabei das Portfoliomanagement verschiedener Anlageklassen abgebildet, das zehnte Segment wird für die Steuerung des Gesamtportfolio- und Währungsrisikos genutzt. Das Land Sachsen-Anhalt investiert in Anleihen und Aktien. „Derzeit haben wir in der Vermögensanlage des Pensionsfonds eine Aufteilung in zwei Drittel Anleihen und ein Drittel Aktien“, gibt Krause preis. Dabei legt sein Team Wert auf eine globale, breit diversifizierte Allokation. Sie berücksichtigt sowohl den Bereich der Emerging Markets als auch die Frage der Marktkapitalisierung von Unternehmen.
Einzigartig ist der Umstand, dass neben dem Sondervermögen Pensionsfonds aktuell noch zwölf weitere Landesanleger – Landesgesellschaften, Landesstiftungen und öffentliche Anstalten – in diesen Spezialfonds investiert sind. „Über eine mandatierte Depotbank ist sichergestellt, dass jeder Anleger auf eigene Rechnung handeln kann und die erworbenen Fondsanteile buchhalterisch getrennt ausgewiesen werden können“, sagt Krause. Diese Bündelung öffentlicher Gelder gibt es laut Krause bisher nur in Sachsen-Anhalt. Sie bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern entlastet auch die oftmals ressourcenknappen Institutionen.
Externen Dienstleistern kommt bei der Vermögensanlage des Landes eine Schlüsselrolle zu. Spezialisierte, privatwirtschaftliche Anbieter bringen alle Kompetenzen, die für die Erstellung der Vermögensanlage notwendig sind. Den Ausgangspunkt liefert das Land selbst. Es entwickelt auf Basis der vorhandenen Vermögen und von deren Erfordernissen Kapitalmarktstrategien für verschiedene Verfügbarkeitshorizonte, eine hierzu passende Anlagenallokation sowie segmentspezifische Anlagerichtlinien. Bevor das Finanzministerium in Magdeburg ein Mandat extern vergibt, findet für alle Dienstleistungen ein europaweit veröffentlichtes Vergabeverfahren statt. Die angebundenen Dienstleister lassen sich in Kerndienstleister – Kapitalverwaltungsgesellschaft und Depotbank –, in Portfoliomanager und in Overlay-Anbieter unterteilen. „Es existieren aktuell insgesamt 14 Mandate“, so Krause. Eine exponierte Funktion kommt dabei der zentralen Kapitalverwaltungsgesellschaft zu. Sie hat als das Herzstück der Architektur aktuell drei Spezial-AIFs mit einem Gesamtvolumen von 4,4 Milliarden Euro für das Land Sachsen-Anhalt aufgelegt.
Nordrhein-Westfalen verfolgt eine Anlagestrategie über drei Säulen
Eine eher passive Anlagestrategie in der Multi-Asset-Allokation verfolgt der Pensionsfonds des Landes NRW. Sie beruht auf drei Säulen. Die erste Säule besteht aus Aktien-Investments. Hier nutzt Becker ausschließlich die von der Firma STOXX für NRW und einige andere Länder erstellten Indizes „STOXX ESG Länder PAB“ (siehe Info-Kasten Seite 67). Die zweite Säule sind Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere der Bereiche Staatsanleihen, Pfandbriefe und andere gedeckte Schuldverschreibungen. Per Ende 2023 waren circa 7 Milliarden Euro in Aktien und rund 6,9 Milliarden Euro in festverzinsliche Anleihen investiert. Die dritte Säule besteht aus Unternehmensanleihen. „Für Investitionen in die beiden ersten Säulen bedienen wir uns keines einschlägigen Anlagevehikels, sondern vollziehen diese in der Direktanlage“, so Becker. Für die dritte Säule nutzt sein Team den NRW-EFOG-Corporates-Fonds (AIF-KVG), der per Jahresende 2023 rund 820 Millionen Euro schwer war.
Insgesamt waren somit 48 Prozent des Gesamtvermögens des Pensionsfonds des Landes NRW in Aktien und 52 Prozent in festverzinsliche Anleihen investiert. „Damit nähern wir uns langsam unseren internen Schwellenwerten“, sagt Becker. Sollten diese durch Marktbewegungen im Aktienbereich überschritten werden, würden die Kursgewinne realisiert werden, um zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu generieren. „Da ab diesem Jahr Entnahmen aus dem Vermögen des Pensionsfonds erfolgen werden, sind wir außerdem bestrebt, die jährliche Fälligkeitsstruktur an die Entnahmepläne anzupassen“, heißt es. Pro Jahr sollen festverzinsliche Wertpapiere inklusive entsprechender Kuponzahlungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro fällig werden. Auf diese Weise soll die Abführung an den Landeshaushalt erfüllt werden, ohne in einem möglicherweise unvorteilhaften Marktumfeld Aktien veräußern zu müssen. Becker geht davon aus, dass die Portfoliostruktur „zumindest in den kommenden zwei bis drei Jahren“ gleich bleiben wird. In den späteren Jahren könne es aber durchaus notwendig sein, den Anteil festverzinslicher Wertpapiere zu Lasten des Aktienanteils zu stärken, um entsprechende Zuführungen an den Landeshaushalt gewährleisten zu können.
Mit der Verwaltung des Vermögens des Pensionsfonds des Landes NRW sind zwei Asset Manager beauftragt: die Bundesbank, die das Vermögen der Säulen 1 und 2 verwaltet, und die ODDO BHF Asset Management GmbH, die für die Verwaltung der Mittel aus der Säule 3 verantwortlich ist. Neben der reinen Vermögensverwaltung obliegt den externen Dienstleistern auch die Portfolio- und Risikoanalyse der von ihnen verwalteten Vermögensteile.
Entscheidungsprozesse sind komplexer
Mit Blick in die Zukunft sehen Becker und Krause als größte Herausforderung den grundsätzlichen Zielkonflikt eines jeden Portfoliomanagers, nämlich die Abwägung zwischen Rendite und Sicherheit der Anlagen. „Die Fragestellungen unterscheiden sich, unabhängig von der Marktsituation, nur selten“, meint Becker. Sind etwa die Aktienkurse bereits zu stark gestiegen, um noch einzusteigen? Wird gerade eine Rallye verpasst? Oder steht eine Korrektur unmittelbar bevor? Sind festverzinsliche Anlagen aktuell die bessere Alternative? Es ist derzeit herausfordernder denn je, die Antworten auf diese Fragen zu finden. Die geopolitische Gefahrenlage, die sich von der Realwirtschaft entkoppelten Aktienkurse und der historisch weitreichendste Zinserhöhungszyklus der Notenbanken haben dazu geführt, dass die Entscheidungsprozesse schwieriger und komplexer geworden sind. Für Arnim Emrich bleibt die größte aktuelle Herausforderung die „Umsetzung des ambitionierten Nachhaltigkeitsansatzes aus dem Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen“. Nach zwei Jahren wird er dem baden-württembergischen Landtag erstmals zum Umsetzungsstand berichten.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

