Der VdW Pensionsfonds kann seine Geschäftsführung nicht mehr aus eigener Kraft besetzen. Deshalb hat die BaFin im Dezember Sebastian Sturm zum Vorstandsmitglied ernannt, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von zwei Vorstandsmitgliedern sicherzustellen. Wie auch das britische Fachmagazin „Investment & Pensions Europe“ (IPE) berichtet, hatte der Pensionsfonds mit der Vakanz an der Spitze gegen die Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verstoßen: Die Einrichtung konnte der Finanzaufsicht nicht garantieren, die vakante Position rechtzeitig zu besetzen. Bereits im November hatte die Aufsichtsbehörde Hans Melchiors zum ersten Sonderbeauftragten mit Geschäftsführerbefugnissen berufen. Melchiors war in der Vergangenheit unter anderem Vorstandsmitglied beim Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), dem Insolvenzschutzträger für deutsche Pensionseinrichtungen, gewesen.
Rekrutierungsprobleme nehmen zu
Der Fall zeigt ein breiteres Problem: Immer mehr deutsche Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) haben Schwierigkeiten, Führungskräfte zu rekrutieren. Eine BaFin-Studie vom Februar 2025 führte dies auf Fachkräftemangel und demografische Trends zurück. Die oft relativ kleinen Pensionsfonds konkurrieren mit Banken, Versicherern und Investmentgesellschaften um begehrtes hochqualifiziertes Personal.
„Insbesondere kleinere Pensionseinrichtungen haben es schwerer, Positionen zu besetzen, aber mittlerweile beobachten wir, dass auch größere Pensionsfonds zunehmend Probleme [bei der Personalrekrutierung] haben“, sagte ein BaFin-Sprecher gegenüber IPE. VdW gehört mit seinem verwalteten Vermögen zu den kleineren Pensionsfonds unter BaFin-Aufsicht und rangiert auf Platz 32 von 35 in Deutschland.
Der Fall VdW wirft ein Schlaglicht auf die Branche, denn die Aufsichtsbehörde BaFin diskutiert mit mehreren EbAVs die Möglichkeit von Zusammenschlüssen als Ausweg aus der Misere. Die endgültige Entscheidung über eine Fusion liegt jedoch beim Pensionsfonds selbst, so der Sprecher.
Die VdW Pensionsfonds AG wurde im Jahr 2002 gegründet und erhielt 2003 von der BaFin die Zulassung zum Pensionsgeschäft. Die Einrichtung betreibt im Kerngeschäft die Ausfinanzierung bestehender Versorgungszusagen über einen versicherungsförmigen oder einen nicht-versicherungsförmigen Leistungsplan sowie die Beitragszusage mit Mindestleistungsgarantie. Die Wurzeln der VdW Gruppe gehen auf die betriebliche Altersversorgung für steuerbefreite Organisationen wie Industrie- und Handelskammern und Verbände zurück. Die Ursprungsorganisation, der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen, war 1924 als Ausgleichskasse gegründet worden.
