Pensionsverpflichtungen: Wie Unternehmen auf Leitzinssenkungen reagieren sollten

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Bestärkt durch den Abwärtstrend der Inflation in der Eurozone dürfte die EZB während ihrer anstehenden Sitzung eine Zinssenkung um 25 Basispunkte beschließen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde und ‚hawkishe‘ Mitglieder des EZB-Rates haben die Märkte auf eine derartige Entscheidung vorbereitet, so dass sie dort vollständig eingepreist ist.

Das Hauptaugenmerk der Finanzmärkte dürfte somit woanders liegen. Nach einer langen Zinsplateauphase markiert der nun absehbare Schritt den Beginn eines Zinssenkungszyklus, was unweigerlich Fragen über das weitere Vorgehen aufwerfen wird: Auf welches Niveau dürfte die EZB die Zinsen in diesem Zyklus insgesamt senken? Und wie schnell wird dieses Niveau erreicht werden? Daneben werden Marktteilnehmer auf die voraussichtlich ebenfalls vorgelegten makroökonomischen Prognosen achten.

Der ersten Leitzinssenkung seit zwei Jahren könnten weitere folgen. Dies hätte Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen und den Handlungsbedarf von Unternehmen. „Nachdem die EZB den Leitzins zuletzt fünf Mal in Folge unverändert gelassen hat, ist es gut möglich, dass zur Jahresmitte eine Zeit der sinkenden Zinsen anbricht“, sagt Alexander von Saenger. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist unter anderem am Bremer und am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. „Diese Änderung kann für Unternehmen wirtschaftlich von Nachteil sein. Denn durch niedrigere Zinsen steigen die finanziellen Aufwendungen für die Verpflichtungen, mit denen sie die Pensionszusagen für ihre Mitarbeitenden abdecken – eine Entwicklung, die wir bereits aus der Niedrigzinsphase zwischen 2008 und 2022 kennen.“

Die wahrscheinlichen Leitzinssenkungen der EZB und wahrscheinlich auch der US-amerikanischen Zentralbank FED sind mit Blick auf die Pensionsverpflichtungen von besonderer Bedeutung. Beim sogenannten Rechnungszins, anhand dessen die notwendigen Rückstellungen für die Pensionszusagen berechnet werden, spielt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre eine wichtige Rolle. „Der Großteil des Zehnjahreszeitraums war geprägt von niedrigen Zinsen, die Leitzinserhöhungen der letzten zwei Jahre fallen dabei nur wenig ins Gewicht, und nun dürfte der kurze Zinsanstieg auch schon wieder vorbei sein“, ordnet von Saenger ein. Hinzu kommt, dass die Finanzmärkte die Zinssenkungen von EZB und FED zum Teil bereits vorweggenommen haben. „Der Rechnungszins sinkt also bereits und wird das auch im Laufe des Jahres weiter tun. Das führt dazu, dass die künftigen Verpflichtungen der Unternehmen – etwa für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeitenden – mit einem niedrigeren Zins in die Gegenwart abgezinst werden und die Unternehmen daher mehr Rückstellungen bilden müssen“, sagt von Saenger.

Was das konkret in Zahlen bedeutet, zeigt die Studie „Dax-Pensionswerte 2023“ der Unternehmensberatung Willis Towers Watson: Vor allem aufgrund der gesunkenen Zinsen sind die Pensionsverpflichtungen der 40 im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen um 18 Milliarden Euro gestiegen, auf in Summe 326 Milliarden Euro. „Natürlich stellen die Dax-Unternehmen nur ein Ausschnitt der Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen dar, und die Rückstellungssummen sind in der Regel geringer – jedoch können etwa bei kleineren und mittelständischen auch schon wenige zehn- oder hunderttausend Euro mehr für die Pensionsrückstellungen die Liquiditätsplanung vor eine große Herausforderung stellen“, erläutert von Saenger. Im Fall der Fälle können die Pensionsrückstellungen sogar zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen. Da die Insolvenzantragspflicht seit Jahresbeginn wieder voll greift, ist die Geschäftsleitung in einem solchen Fall verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Bei Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bereits seit vielen Jahren eine Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung anbieten, kommt gleichwohl eine zusätzliche Herausforderung hinzu. „Es kann es sein, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Betriebsrentner und der Zahl der aktiven Mitarbeitenden über die Jahre in Schieflage gerät – etwa, wenn das Unternehmen sein Geschäftsmodell anpassen oder sich aus anderen Gründen verkleinern muss“, sagt von Saenger.

Ein prominentes Beispiel ist der Modelleisenbahn-Hersteller Fleischmann. Nach Angaben des Unternehmens waren die verbliebenen 33 Mitarbeitenden 2015 nicht mehr in der Lage, die Pensionsverpflichtungen von mehr als 600 ehemaligen Mitarbeitenden zu erwirtschaften. Die Geschäftsleitung stellte einen Insolvenzantrag. Im Zuge des Verfahrens wurde für die Sanierung des Unternehmens ein Insolvenzplan erstellt und mit den Gläubigern abgestimmt. Ein wichtiger Bestandteil der Sanierung war, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf einen Großteil seiner Forderungen verzichtet hat, und die Pensionsverpflichtungen für die ehemaligen Mitarbeitenden des Unternehmens übernahm.

Unternehmen sollten das Thema Pensionsverpflichtungen daher gerade vor dem Hintergrund der wahrscheinlichen Leitzinssenkungen im Blick haben und diese zum Anlass nehmen, ihre aktuelle Situation zu prüfen. Bei den Pensionsverpflichtungen gilt die Devise: Je früher eine Schieflage erkannt wird, desto größer sind die Chancen, eine Lösung zu finden.

Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

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