Die reine Beitragszusage und somit ein Verzicht auf Garantien ist seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung des Sozialpartnermodells möglich. Damit einher ging auch eine intensivere Betrachtung von sogenannten Puffermodellen. Das Grundprinzip aller kollektiven Puffermodelle besteht in der Entkopplung der tatsächlichen Kapitalanlage von durationsabhängigen Spezifika des Bestands (Anwartschafts- vs. Rentenphase oder auch die Alterung des Bestands in der Anwartschaftsphase). Ziel ist immer die Nutzung eines möglichst langen, gern auch über den Beginn des Auszahlungszeitraumes hinausgehenden und somit glättenden Anlagehorizonts, der höhere Renditen bei vergleichbarem Risiko verspricht. Die Entwicklung des in der reinen Beitragszusagen gelebten Prinzips der kollektiven Kapitalanlage mit ihren aus den Erträgen der Kapitalanlage gebildeten Risikopuffern gibt auch den traditionellen Direktzusagen neue Gestaltungsimpulse.
Besonders herausfordernde Kapitalmarktsituationen wie die im Jahr 2022 konnten sich dort insbesondere für rentennahe Jahrgänge als nachteilig erweisen, weil die Allokation unterschiedlicher Anlageklassen im Kontext selbst modernster Kapitalkontenpläne individualisiert und abhängig vom Alter der Begünstigten vorgenommen wird (sog. Life- Cycle-Modelle). Bedingt durch den für ältere Planteilnehmer künstlich verkürzten Anlagehorizont und die hieraus resultierende Übergewichtung zinstragender Titel fielen die Abschläge in 2022 nicht nur hoch aus, sondern sie konnten und können für diesen Personenkreis auch nicht mehr aufgeholt werden. Die im Kontext des Sozialpartnermodells gelebte Ausrichtung der Kapitalanlage am zeitlichen Anlagehorizont des Kollektivs und weniger des Individuums würde diesen Kapitalmarktschwankungen besser begegnen. Insgesamt erscheint somit der Gestaltungsspielraum für Direktzusagen auch außerhalb des Sozialpartnermodells aktuell so groß wie selten zuvor.
Ein wichtiger Aspekt für Investoren ist der wirtschaftliche Ausblick, der zeigt, dass die Zinsen voraussichtlich weiter gesenkt werden müssen. Das volatile Kapitalmarktumfeld verlangt nach ständig angepassten Anlagestrategien. Pensionsanleger reagieren indes auf ein verändertes Zinsumfeld. Lange im Vorfeld erwartbarer Zinssenkungen hat laut WTW ein erheblicher Teil der Marktteilnehmer mit steigendem Ausfinanzierungsgrad (aufgrund steigender Zinsen und damit sinkendem Verpflichtungsumfang) das spätestens seit 2023 deutlich erhöhte Zinsniveau abgesichert. IFRS-Investoren betreiben dies durch LDI-, Pensionsfonds durch CDI-Strategien, Pensionskassen schließlich durch den verstärkten Ausbau des von ihnen gehaltenen Direktbestandes. Ein größeres Abschmelzen des während der Niedrigzinsphase mühsam aufgebauten Exposures gegenüber alternativen Anlagestrategien zu Gunsten einer Rückkehr zu (wieder rentierlicheren) traditionellen Anlageklassen ist ausgeblieben.
Seit dem Ende des Niedrigzinsumfelds ist eine Ausfinanzierung bzw. Auslagerung der Pensionsverpflichtungen so günstig wie schon lange nicht mehr. So betrug der Ausfinanzierungsgrad der Pensionswerke im DAX zur Jahresmitte laut German Pension Finance Watch für das zweite Quartal 2024 fast 85 Prozentz. Für ein De-Risking gibt es unterdessen verschiedene Möglichkeiten. Zu ihnen gehört die Bildung von Planvermögen über ein Treuhandmodell (CTA), oder auch die Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds. Die Option, Versorgungsverpflichtungen mittels Abspaltung und anschließender Veräußerung einer Rentnergesellschaft an einen externen Risikoträger übertragen zu können, gewinnt an Attraktivität. Sie erleichtert Unternehmen die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mit vollständig enthaftender Wirkung zu ökonomisch vertretbaren Konditionen. Hiermit hat die Rentnergesellschaft ein Alleinstellungsmerkmal. Zwar bot der Abschluss einer Liquidationsdirektversicherung auch in der Vergangenheit die Chance auf vollständige Enthaftung. Allein diese Option war auf Grund des niedrigen Garantizinsniveaus von derzeit 0,25 Prozent und wenig ausgeprägter Flexibilität der Versicherer bei der Tarifgestaltung in der Regel nicht attraktiv.
Derzeit sind Rentnergesellschaften trotz ihrer Vorteile noch nicht so verbreitet, wie in anderen Ländern. Besonders in M&A-Situationen oder bei deutschen Töchtern ausländischer Konzerngesellschaften gewinnt sie jedoch immer mehr an Bedeutung. Zudem führen die Transformation vieler Branchen, sowie der demografische Wandel immer häufiger dazu, dass sich Unternehmen die Frage stellen, ob eine Übertragung der Pensionsverpflichtungen von Rentnern und unverfallbar Ausgeschiedenen nicht besser zur Unternehmensausrichtung passt.
Hinweis der Redaktion:
Die Inhalte haben wir aus einem LinkedIn-Interview von Vedra mit WTW entnommen.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

