Eine zweite, größere Tranche solle in der ersten Jahreshälfte 2021 folgen, so EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn. Insgesamt werden Angaben der EU-Kommission zufolge EU-Sure-Anleihen im Wert von bis zu 100 Milliarden Euro ausgeben, und zwar als Sozialanleihen. Hierfür sei ein von unabhängiger Seite bewerteter Rahmen für Sozialanleihen aufgesetzt worden. Investoren sollen damit Sicherheit erhalten, dass die eingesammelten Mittel auch wirklich einem sozialen Zweck dienen.
Diese Ankündigung erfolgte im Anschluss an die Genehmigung des Rates, 16 Mitgliedstaaten im Rahmen des „Sure“-Instruments finanzielle Unterstützung zu gewähren, um Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die aufgenommenen Gelder werden als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. Die Länder sollen mit den Mitteln unterstützt werden, Kosten zu decken, die aus der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen als Reaktion auf die Corona-Pandemie entstanden sind. Über Sure können aber auch gewisse gesundheitsbezogene Maßnahmen – insbesondere am Arbeitsplatz – finanziert werden.
Die Kommission erhofft sich damit die Weiterentwicklung des Marktes für Sozialanleihen, der zu den Säulen des europäischen Markts des nachhaltigen Finanzwesens gehöre.
Rund 100 Milliarden für EU-Sozialanleihen
Die Mitgliedstaaten können nach wie vor Anträge auf Unterstützung im Rahmen von „Sure“ stellen. Mit einer Mittelausstattung von 100 Milliarden Euro soll das Instrument von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitsplätze und Arbeitnehmer schützen.
Jüngster Antrag kam von Ungarn für eine Finanzhilfe in Höhe von 504 Millionen Euro. Einschließlich dieser Summe hat die Kommission damit Vorschläge für insgesamt 87,8 Milliarden Euro an Finanzhilfen im Rahmen von Sure vorgelegt.
Laut dem EU-Haushaltskommissar werden die Bonds den Zusammenhalt der Währungsunion stärken. Er sieht ein großes Interesse von Anlegen wegen der Werthaltigkeit der Bonds. Lautzeiten der Bonds sollen zwischen 3 und 30 Jahren variieren. Der Schnitt werde bei 15 Jahren liegen. Die Verbindlichkeiten sollen bis zum Jahr 2053 zurückgezahlt werden.
