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Sterbegeld und bAV – ein Spannungsfeld

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Sterbegeldzahlungen kommen häufig im Kontext der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor. Sie werden hierbei regelmäßig als Teil der Hinterbliebenenabsicherung betrachtet, wobei bisweilen nicht klar zwischen Hinterbliebenenversorgung im Sinne der bAV und Sterbegeldleistungen jenseits der bAV differenziert wird. Im Folgenden sollen zur generellen Einordnung und zum besseren Verständnis einige Erläuterungen zum Thema Sterbegeld gegeben werden. Dabei behandeln wir nicht die Leistungen aus Sterbegeldversicherungen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vor, wenn Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Damit sind genau drei biometrische Ereignisse vom Spektrum der bAV erfasst: Erreichen einer Altersgrenze (und damit Absicherung des Altersrisikos bzw. der Langlebigkeit), Invalidität und Tod.

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