Noch vor wenigen Jahren bot die PAUL HARTMANN AG aus Heidenheim ihren Beschäftigten eine Direktzusage mit einer Fixverzinsung an, welche aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation zwischenzeitlich deutlich über dem Markt lag. Diesem Ansatz fehlte allerdings Flexibilität, und die Risiken in der Bilanz ließen sich nicht minimieren. „Wir brauchten ein neues bAV-Modell mit einer besseren Skalierbarkeit und einer dynamischen Verzinsung“, sagt Sven Leiske, bei HARTMANN, Anbieter von Systemlösungen für Medizin und Pflege, für den Bereich Total Rewards verantwortlich. Deshalb startete HARTMANN 2015 einen Prozess, in dem das alte Versorgungswerk durch ein neues Betriebsrentenmodell abgelöst werden sollte.
Die Direktzusage blieb dabei erhalten. „Über diesen Durchführungsweg lassen sich alle unsere Mitarbeitergruppen gut abbilden“, so Leiske. Deshalb entschied sich HARTMANN für eine CTA-Konstruktion mit einer rückgedeckten Direktzusage. „Dadurch können wir die Verpflichtungen direkt in der Bilanz saldieren.“ Es galt also, die Vorteile der Direktzusage mit denen einer Versicherungslösung zu kombinieren. Heraus kam der „HARTMANN AltersVersorgungsPlan (AVP)“.
Statt einer hohen Garantieverzinsung wie zuvor erhöhte der Arbeitgeber seinen Beitrag zur neuen Direktzusage. Der Beitrag ist für die Beschäftigten im Tarifbereich und auf den beiden ersten außertariflichen Stufen pauschal und einheitlich. Für den Personenkreis trat der AVP bereits 2018 in Kraft. Zwei Jahre später, 2020, setzte HARTMANN das neue Modell auch für die leitenden Angestellten um. Dabei erhält das mittlere und höhere Management gestaffelte Arbeitgeberbeiträge zur Direktzusage. „Für diesen Personenkreis existierte noch eine aktienbasierte Komponente“, erläutert Sven Leiske. „Die haben wir mit der Umstellung in den neuen Plan überführt.“ Seit 2020 kann HR sämtliche Beschäftigten der PAUL HARTMANN AG sowie weiterer Tochtergesellschaften auf der Basis des AVP betreuen.
Zugleich machte HARTMANN die Entgeltumwandlung durch ein 100-prozentiges Matching noch attraktiver. Die garantierte Verzinsung orientiert sich am Garantiezins für die deutschen Lebensversicherer. Die betrug zum Zeitpunkt der Einführung 0,9 Prozent. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die der Versicherungspartner R+V in der Kapitalanlage erzielt. „Zum Zeitpunkt der Einführung sind wir hier von einer Gesamtverzinsung in Höhe von 2 bis 3 Prozent ausgegangen“, sagt Sven Leiske.
Im AVP können die Mitarbeiter neben der Kapital- auch eine Rentenauszahlung wählen. Attraktiv ist auch die Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiter, sich ergänzend für den Fall der Berufsunfähigkeit oder den Todesfall abzusichern. In Verbindung mit dem Zuschuss zur Entgeltumwandlung besteht hier eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Risikoabsicherung.
HARTMANN begleitete die Einführung des AVP mit umfangreichen Informationsmaßnahmen. „Die bAV ist immer erklärungsbedürftig, ein neuer Vorsorgeplan allemal“, sagt Leiske. Die Beschäftigten fragten auf Informationsveranstaltungen vor allem nach dem Zuschuss, nach Garantien, Verzinsung und Risikoabsicherung. So war der Vergleich zwischen altem Plan mit seiner höheren Garantieverzinsung und dem neuen Plan mit höheren Arbeitgeberbeiträgen zu erläutern. Insgesamt stößt der neue Altersvorsorgeplan von HARTMANN in der Belegschaft auf eine große Nachfrage. Mit der Umstellung auf den AVP ist die Teilnahmequote um 34 Prozent angestiegen. Damit beteiligt sich mittlerweile knapp die Hälfte der Mitarbeiter an der Entgeltumwandlung – mit steigender Tendenz.
Dr. Guido Birkner ist Chefredakteur von dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten. Seit dem Jahr 2000 ist er für die F.A.Z.-Gruppe tätig. Zunächst schrieb er für das Magazin „FINANCE“, wechselte dann als Studienautor 2002 innerhalb des F.A.Z.-Instituts zu den Branchen- und Managementdiensten, später zu Studien und Marktforschung. Von 2014 bis 2020 verantwortete er redaktionell den Bereich Human Resources in der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH. Seit Juli 2019 gehört er der dpn-Redaktion an.