Dirk Popielas, Geschäftsführer, Deutsche Betriebsrenten Holding
Ist der Vorzug des IFRS-Zinses gegenüber dem HGB-Zins zur Bemessung der Erstdotierung berechtigt?
Beide Vorgaben haben Schwächen. HGB bleibt über den langen Durchschnitt in der Berechnung hinter dem Markt, IFRS ist als Stichtagswert sehr volatil. Zielführend ist eher ein aus der Kapitalanlagestrategie über die ALM-Analyse abgeleiteter Rechnungszins. HGB und IFRS können als Vergleichswerte dienen. Der IFRS-Zins scheint insgesamt näher am Markt zu liegen.
Entsprechen die Empfehlungen zur SAA und zur ALM-Studie Ihrer Unternehmenspraxis?
Die Kapitalanlage ist der zentrale Stellhebel. Es ist unumgänglich, die SAA intern zu behalten und sie über umfangreiche ALM-Studien auf die übernommenen Zusagen abzustimmen. Wir modellieren vor einem Angebot jeden Bestand detailliert. Erst mit einem sehr hohen Konfidenzniveau für die Erfüllbarkeit der Rentenleistungen bis zum letzten Tag geht das Ergebnis an unsere Kunden.
An welcher Stelle hätten Sie sich konkretere Ausführungen zur Kapitalanlage und zur Governance gewünscht?
Unser Chefaktuar Michael Kutzer hat sich als Teil der Arbeitsgruppe dafür eingesetzt, die ALM-Studien stärker in der Kapitalanlage zu verankern. Wir wissen aber, dass das sehr hohe Anforderungen an Daten, Systeme, Methoden und Erfahrung der Rentnergesellschaft (RG) stellt. Die nachhaltige Governance-Struktur der RG entspricht unserer Praxis und sichert die Erfüllbarkeit der Zusagen.
Johannes Heiniz, Senior Director Retirement, WTW
Ist der Vorzug des IFRS-Zinses gegenüber dem HGB-Zins zur Bemessung der Erstdotierung berechtigt?
Der IFRS-Zins ist ein guter Startpunkt. Er basiert auf AA-Unternehmensanleihen und adressiert damit die Anforderung des Bundesarbeitsgerichts, den Zins vorsichtig zu wählen. Volatilitäten im Zinsniveau sind ebenso zu berücksichtigen wie die eigentliche Asset Allocation, die in der Regel deutlich breiter aufgestellt ist als ein AA-geratetes Bond-Universium.
