Komplexität in der bAV reduzieren

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Frau Dr. Picker, die bAV-Branche kennt Sie als eine ihrer führenden Persönlichkeiten. Nach knapp 30 Jahren im Bayer-Konzern wechseln Sie nun zum Beratungshaus AON. Welche Aufgaben übernehmen Sie dort?

Claudia Picker: Ab Juli bin ich bei AON Teil des Managementteams im Geschäftsbereich Human Capital. Ich bin sehr gespannt auf den Perspektivwechsel. Durch meine Historie habe ich einen vollumfänglichen Blick auf die Themen Personal, Vergütung und Benefits. Ich hoffe, so auch für die Kunden einen Mehrwert generieren zu können.

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Redaktioneller Hinweis: 

Dieser Artikel ist Teil der aktuellen dpn-Printausgabe (dpn 04/2025). Redaktionsschluss war der 18. Juni 2025.

Alle im Artikel getroffenen Aussagen sind in diesem zeitlichen Kontext zu verstehen. Inhaltliche Änderungen wurden für diese Online-Ausspielung nicht vorgenommen. 

Was hat Sie motiviert, die Seiten zu wechseln?

Claudia Picker: Ich habe viel Erfahrung im HR-Umfeld und möchte diese gerne nochmal an anderer Stelle einbringen – auch um mich selbst weiterzuentwickeln. Dabei geht es mir nicht nur um einen neu en Blick auf die bAV, sondern auf Personal fragen insgesamt.

In welchen Bereichen möchten Sie einen neuen Blick auf die bAV einbringen?

Claudia Picker: Es ist sicherlich hilfreich, die Kundenseite zu kennen. Große Unter nehmen unterliegen oft Zwängen, die den Beratern so nicht bewusst sind. Ich kenne die Situation der Kunden und kann ihnen entsprechend helfen, Ansprache, Themen und Konzeptionen zu schärfen. Zusätzlich sind heutzutage viele Themen mit der bAV untrennbar vernetzt. Das Talent Management und das Recruiting beispielsweise sind zentrale Bestandteile des Komplexes.

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CV
CLAUDIA PICKER

Seit Juli 2025:
Management Team Human Capital, AON

Seit Mai 2022:
stellvertretende Vorsitzende, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung


Seit 1998:
Rechtsanwältin

1996–2003 & 2006–2024:
verschiedene Führungspositionen im HR-Bereich und Pensions Management, u.a. Head of- Global Pension Management, -Compensation & Benefits und HR Solutions, Bayer AG


2017–2024:
Geschäftsführerin, Bayer Unterstützungskasse


2011–2024:
Vorstand, Bayer Beistandskasse


2006–2024:
Vorstand, Bayer Pension Trust


2003-2024:
Vorstand, Bayer Pensionskasse


2003-2024:
Vorstand, Rheinische Pensionskasse


2003–2006:
Head of Benefit Plan Solutions, Bayer Business Services

Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz – kurz BRSG II – liegt auf Eis. Wie sollte es regulatorisch weitergehen?

Dr. Claudia Picker wechselt nach knapp 30 Jahren Arbeit für den BAYER-Konzern in die Beratung. Fotoquelle: Privat.

Claudia Picker: Im Koalitionsvertrag steht, dass die Regierung die bAV stärken wird – nicht nur will. Da die Verbreitung seit vielen Jahren stagniert oder sogar leicht sinkt, stellt sich die Frage, ob ein echter Turnaround hin zu einer größeren Verbreitung mit kleinen Verbesserun gen möglich sein wird. Es ist aber umso wichtiger, dass die neue Bundesregierung zügig das BRSG II umsetzt. Das Gesetz ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss, es gibt Modifikationsbedarf, aber es gilt, das Momentum zu nutzen. Der Entwurf wird schließlich von einem breiten Konsens getragen.

Wo sehen Sie noch Modifikationsbedarf beim BRSG II?

Claudia Picker: Manches geht im aktuellen Entwurf noch nicht weit genug. Optionssysteme müssen mehr genutzt werden können. Gleiches gilt für die erweiterten Abfindungsmöglichkeiten, die bisher aber nur eine Übertragung der Anwartschaften ins gesetzliche Rentensystem vorsehen. Auf der anderen Seite sind die Klarstellungen für das Sozialpartnermodell sehr zu begrüßen. Sie beseitigen bisherige Rechtsunsicherheiten bei mangelhafter Beteiligung an der Durchführung und Steuerung.

Abseits des BRSG II: Wie bewerten Sie die Vorhaben der Politik bei der Altersversorgung laut Koalitionsvertrag?

Claudia Picker: Dass eine neue Rentenkommission eingesetzt werden soll, bietet die Chance auf strukturelle Reformen ent lang aller drei Säulen. Hier muss die aba als Verband an vorderster Front vertreten sein und mitdiskutieren. Die Zielsetzung, die bAV digitaler, einfacher, transparenter und weniger bürokratisch zu machen, ist positiv. Die Erhöhung der Portabilität, die im Koalitionsvertrag als Ziel genannt ist, sehe ich eher skeptisch.

Warum?

Claudia Picker: Nicht eine mangelnde Portabilität ist das Hauptproblem bei der Verbreitung und Akzeptanz der bAV unter den Arbeitnehmern, sondern unter anderem fehlende Transparenz. Aus Sicht der Risikostreuung ist es außerdem vielleicht keine schlechte Idee, nicht alle Anwartschaften bei einem Träger zu verorten. Unternehmen und Beschäftigten wird es ohnehin viel leichter fallen, Anwartschaften zu übertragen, sollten Digitalisierung und Entbürokratisierung, wie im Koalitionsvertrag formuliert, vorangebracht werden.

Was muss sich in puncto Generationengerechtigkeit verändern?

Claudia Picker: Hier liegt mir die Flexibilisierung von Altersvorsorgemodellen sehr am Herzen. Jeder Arbeitgeber möchte auch seinen jungen Mitarbeitenden eine auskömmliche bAV anbieten. Er will schließlich diese Arbeitskräfte gewinnen und halten können. Doch gerade bei Unternehmen, die eine starke arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, bleibt nach der Dotierung der Altzusagen oft nur noch wenig für Jüngere übrig. Hier gilt es, Ansätze zu finden, die den Dotierungsrahmen beibehalten, aber eine fairere Verteilung gewährleisten. Es sollte in einer angemessenen Art und Weise zu Anpassungen zugunsten der jüngeren Generationen kommen können. Solche Ansätze müssen diskutiert werden, denn es gibt viele Fragen zu klären: Was sind rechtliche Hürden? Was haben wir für politische, soziale und personalpolitische Hemmnisse? Nur auf die vorhandene Rechtsprechung zu verweisen, ist mir zu eng gedacht.

Aber wie wahrscheinlich ist es, dass sich hier etwas bewegt?

Claudia Picker: Ich denke nicht, dass so eine Veränderung unter dem geltenden Recht möglich ist. Ich plädiere aber dafür, die Rahmenbedingungen in begrenztem Maße fairer zu gestalten. Das Betriebsrentengesetz ist in seinem Kern 50 Jahre alt und muss beständig weiterentwickelt werden. Zusätzlich existieren in der bAV Rechtsunsicherheiten aufgrund der Komplexität und bei Haftungsfragen. Das bremst die Verbreitung insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen aus.

Gibt es eine realistische Aussicht dar auf, die rechtliche Komplexität der bAV in den Griff zu bekommen?

Claudia Picker: Diese Vielfalt der Durchführungswege, die wir haben, ist sehr geschätzt. Wir haben gewissermaßen für jeden Anwendungsfall eine Lösung – leider ist aber häufig die Kombination von Durchführungswegen aus Finanzierungssicht notwendig. Das Schlechte ist, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen angesichts der Vielfalt den Überblick verlieren. Deswegen ist das Sozialpartnermodell mit der reinen Beitragszusage ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein einfaches System nach dem Prinzip „pay and forget“ anzubieten, sorgt für Klarheit.

Welchen Nachbesserungsbedarf sehen Sie beim Sozialpartnermodell?

Claudia Picker: Die reine Beitragszusage birgt kommunikative Herausforderungen in sich. Unternehmen und Betriebsräte, Tarifvertragsparteien und Beschäftigte müssen einen weiten Weg gehen, um zu verstehen, dass das Fehlen einer Garantie etwas Gutes sein soll. Deshalb sind wir wohl noch nicht so weit in der Verbreitung, wie zum Start des Sozialpartnermodells erhofft. Die im BRSG–II-Entwurf geplanten Verbesserungen sind richtig. Des Weiteren sollte die Tarifbindung im Sozialpartnermodell überdacht werden. Darüber hinaus sollte die reine Beitragszusage so wie auch andere Zusageformen mit abgesenkten Garantien auch jenseits von Sozialpartnermodellen angeboten werden können. Hier sollte der Gesetzgeber aktiv werden.

Welche weiteren Maßnahmen bieten sich an, um bAV-Systeme zu entlasten?

Claudia Picker: Ein vielversprechender Ansatz wäre, die Gleichbehandlung von EbAVs und Lebensversicherungen in der Versicherungsaufsicht zu überwinden und über ein eigenes Aufsichtsrecht speziell für EbAVs nachzudenken. Auch bei den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Höchstgrenzen könnte man über Verein heitlichungen nachdenken. Zudem gibt es viele Details, etwa dass Schriftformerfordernis flächendeckend durch die Textform ersetzt werden sollte. Bei jedem neuen Thema sollte der Gesetzgeber innehalten und überlegen: Sollten wir es nicht einfacher angehen?

Warum verbessern sich die Rahmenbedingungen der bAV nur schleppend?

Claudia Picker: Die bAV ist natürlich nicht das einzige Thema, das die Politik beschäftigt. Im Koalitionsvertrag finden sich dazu auch nur wenige Zeilen. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist jedoch eine gute Basis vorhan den. Viele erfahrene Fachleute sind auch nach dem Regierungswechsel an Bord. Ich sehe deren Wille, den bisherigen Weg weiterzugehen und die erarbeiteten Maßnahmen umzusetzen. Für die neue Bundesregierung wäre es eine verpasste Chance, das nicht zu tun. Es entstehen keine Nachteile durch die Umsetzung von Maßnahmen, die kaum Kosten verursachen.

Welche weiteren Maßnahmen erachten Sie für sinnvoll?

Claudia Picker: Im Entwurf des BRSG II war die Stärkung der Geringverdienerförderung angelegt. Diese umzusetzen, wäre ganz wichtig. Dabei teile ich nicht die pauschale Kritik des Bundesrechnungshofs, dass die Maßnahme zu starken Mitnahmeeffekten führt und grundlegend reformiert gehört. Eine Million über den bAV-Förderbetrag erreichte Berechtigte sprechen für die Beibehaltung und den Ausbau des aktuellen Konzepts. Daher wäre die geplante Dynamisierung der Ein kommensgrenzen und der Höchstbeträge zu begrüßen. Damit wachsen Beschäftigte nicht mehr aus der Förderung heraus, wenn sie eine Entgelterhöhung bekom men. Das würde für mehr Planungssicher heit sorgen.

Wie blicken Sie auf die Zusammenarbeit der EbAVs mit der BaFin?

Claudia Picker: Die Exekutivdirektorin für die Versicherungs- und Pensionsfonds aufsicht bei der BaFin, Julia Wiens, hat wiederholt betont, dass Entbürokratisie rung ganz oben auf der Agenda steht. Das freut mich sehr. In der Praxis sehen wir dieses Engagement zuletzt beim Wegfall der Anzeigepflicht bei der Wiederbestel lung von Geschäftsleitern. Die EbAVs stehen, unter anderem mit Unterstützung der aba, in engem und konstruktivem Aus tausch mit der BaFin – und natürlich nicht nur zum Thema Entbürokratisierung.

Auch der Gender Pay Gap berührt als gesellschaftliche Herausforderung die bAV.

Claudia Picker: Die geschlechtsspezifische Lücke in der Altersversorgung, also der Gender Pension Gap, ist noch größer als der Gender Pay Gap selbst. Denn die ser Unterschied summiert sich über das Erwerbsleben auf. In Deutschland gibt es seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz, in welchem die betriebliche Altersversor gung bereits grundsätzlich mit umfasst ist. Das Gesetz fand jedoch wenig Resonanz, auch, weil es nur Auskunftsansprüche in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten betraf. Zusätzlich fehlen klare Rechtsfolgen bei Verstößen.

Eine deutsche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht noch aus.

Claudia Picker: Ja, bisher fehlt eine Übersetzung in nationales Recht, die die Bun desregierung bis Juni 2026 angehen muss. Am besten sorgt sie zügig für Klarheit. Auch wenn es noch kein geltendes Gesetz gibt, dürfen sich Akteure der bAV nicht zurücklehnen. Sie müssen sich auf die Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten. Neben Fragen zur Gesamtvergütung müssen auch Berichts- und Auskunfts pflichten beantwortet werden. Ansonsten drohen Sanktionen oder auch Schadensersatzansprüche. Die EU-Richtlinie bringt somit eine ganz neue Dimension in die Debatte.

Welche weiteren Risiken sehen Sie bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie?

Claudia Picker: Mit Blick auf die bunte deutsche Versorgungslandschaft ist die Entgelttransparenz mit Sicherheit eine Herausforderung. Ein Arbeitgeber, der seine bAV gegenüber seinem Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretung transparenter gestalten muss, wird mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert: Wie gehe ich vor? Welche versicherungsmathematischen Annahmen berücksichtige ich? Wie ist das mit den Kennzahlen der Bilanzierung in Einklang zu bringen? Da liegt auch noch ein weiter Weg vor den Unternehmen. Viel wichtiger ist jedoch die Frage nach den Konsequenzen von Ungleichbehandlung. Hier muss der erste Blick auf die Jobarchitektur und die Struktur der Vergütungssysteme fallen, weil eine unfaire Behandlung automatisch zu Ungleichgewichten in der bAV führt.

Welche strukturellen Ungleichbehandlungen sehen Sie in der bAV?

Claudia Picker: Die allermeisten Unternehmen in Deutschland haben kein Versorgungssystem, das auf eine Benachteiligung angelegt ist. Aber Themen wie Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen müssen detaillierter betrachtet werden. Hinzu kommen historisch gewachsene strukturelle Benachteiligungen gewisser Personengruppen. Vor allem Mütter weisen Lücken in der Erwerbstätigkeit auf. Das schlägt sich in der Altersvorsorge in geringeren Anwartschaften nieder. 

Arrian Correns ist seit 2024 Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten. Seine ersten Schritte im Journalismus machte der studierte Staatswissenschaftler im Lokaljournalismus. 2023 wechselte er mit dem Volontariat im Fachverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in den Finanzjournalismus. In dieser Zeit schrieb Arrian Correns auch für die dpn-Schwesterpublikationen „FINANCE Magazin“ und „Die Stiftung“. Arrian Correns befasst sich heute vor allem mit Themen der institutionellen Kapitalanlage und der Digitalisierung der Investmentbranche.

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