Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Rentenbeziehers gegen die Beitragspflicht seiner betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Köln. Der Kläger hat Revision vor dem Bundessozialgericht eingelegt.
Gericht bestätigt Beitragspflicht auf Betriebsrenten
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