Infrastruktur-Sondervermögen – Den Investitionsstau auflösen

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Das im Frühjahr von der neuen Bundesregierung mit der Mehrheit des alten Bundestags beschlossene Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro – das natürlich kein Vermögen ist, sondern Schulden – nimmt immer konkretere Formen an. Kürzlich haben Bundestag und Bundesrat das Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz (LuKIFG) beschlossen, das die Verteilung des 100 Milliarden Euro großen Anteils der Bundesländer regelt.

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