Warum müssen Versorgungswerke ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die 92 berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.
  • Pensionskassen hingegen müssen nach HGB ihren geprüften Abschluss im Unternehmensregister offenlegen und unterliegen der BaFin-Bundesaufsicht. 
  • Von Einrichtungen mit Verlustberichten stellt laut Metzler Ratings (Kurzstudie „Größe schützt Beitragsgelder“, veröffentlicht am 5. Oktober 2026) nur eine einzige einen vollständigen Geschäftsbericht öffentlich zur Verfügung.
  • Dr. Marco Metzler (Metzler Ratings) fordert gesetzliche Offenlegungspflichten auf Landesebene, einen einheitlichen Kennzahlenkatalog und ein zentrales Transparenzregister.
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