Seit gestern (16. April 2026) gelten in Deutschland strengere Regeln für Investmentfonds. Das Anfang März vom Bundestag verabschiedete Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) ist in Kraft getreten und zielt in der Umsetzung zentraler europäischer Vorgaben auf eine bessere Risikobegrenzung bei Fondsanbietern ab.
Da das FRiG auch Vorgaben der AIFM-II-Richtlinie umsetzt, betreffen die neuen Regelungen vor allem Alternative Investmentfonds (AIFs). Neue Vorgaben zu Hebelgrenzen, Derivatenutzung und zur Liquidität sollen verhindern, dass Fonds in Krisenzeiten illiquide werden. Für jeden AIF müssen Fondsmanager (AIFM) mindestens zwei Liquiditätsinstrumente auswählen. So gibt es eine Pflicht zur Implementierung von Liquiditätsmanagement-Tools und zur Aufstellung eines
Liquiditätsmanagementplans. Diese Regeln gelten zwar formell schon seit April 2024, müssen aber erst jetzt umgesetzt werden.
Dass zwei Tools verpflichtend ausgewählt werden müssen, ist neu – vor allem bei Immobilienfonds. Denn für diese Asset-Klasse gibt es nun Liquiditätsinstrumente, die bisher eher unüblich waren. Das sogenannte „Dual Pricing“ etwa sieht zwei Preise anstelle eines Net Asset Value vor, wodurch der Rücknahmepreis niedriger und der Ausgabepreis höher sein kann. Diese Preise können zwar angepasst werden, generell wird das Dual Pricing aber je Bewertungstag festgelegt.
Zwar müssen die neuen Regeln grundsätzlich ab sofort angewendet werden. Doch es gibt technische Standards, die über eine Level-2-Verordnung erst zwölf Monate später in Kraft treten. Das neue Regime ist also in Kraft, doch für konkrete Ausgestaltungen, wie zum Beispiel die Frage, welche Parameter in den Tools zulässig sind und wie sie kalibriert werden, gibt es eine zwölfmonatige Übergangsfrist.
Patrick Daum ist Chef vom Dienst bei dpn-online. Er berichtet über alle Themen rund um das institutionelle Asset Management.

