Bundesfinanzministerium setzt Infrastrukturquote mit Verordnung durch

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Unverhofft kommt oft. Nachdem viele die bundesweite Infrastrukturquote bereits abgeschrieben hatten, kommt sie nun doch. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) setzte am vergangenen Freitag nämlich jene Teile des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BSG 2) ins Bundesgesetzblatt, die die Anlageverordnung betreffen. Das BSG 2 war ursprünglich ein Projekt der Ampelregierung, war mit dem Bruch der Koalition jedoch auf Eis gelegt. Das BMF unter Jörg Kukies setzt die Änderungen nun als Verordnung um. Damit eröffnen sich für die Kapitalanlage von kleineren Versicherungsunternehmen, Sterbe- und Pensionskassen sowie zahlreichen Versorgungswerken mehr Möglichkeiten.

Zentraler Bestandteil der „Achten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ ist die Einführung einer bundesweiten Infrastrukturquote in Höhe von 5 Prozent des Sicherungsvermögens. Für Pensionsfonds, die in der Regel keine festen Anlagequoten haben, sieht die Verordnung unterdessen keine Infrastrukturquote nach der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung vor.

Breite Definition von Infrastrukturinvestments

Bisher ordneten die institutionellen Investoren ihre Infrastrukturinvestments beispielsweise der Risikokapitalanlage oder der Immobilienquote zu. Diese Vermischung soll nun weniger werden, damit Infrastrukturinvestments nicht mehr mit den anderen Anlagearten konkurrieren. Die Verordnung definiert Infrastrukturinvestments hierfür sehr breit als „direkte und indirekte Anlagen zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten, […] die der Errichtung, dem Ausbau, der Sanierung, der Erhaltung, dem Bereitstellen, dem Halten, dem Betreiben oder dem Bewirtschaften von Infrastruktur dienen“.

Mehr Risikokapital möglich

Zusätzlich sieht die Verordnung auch die Erhöhung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent vor. Hierunter fallen insbesondere Anlagen in Unternehmensbeteiligungen, Aktien und Private-Equity-Fonds. Auch die beschlossene Änderung der Öffnungsklausel bringt mehr Flexibilität bei der Anlage von Sicherungsvermögen. Künftig können auch Anlagen erworben werden, die nicht den strengen Streuungsvorgaben entsprechen. Die Obergrenze hierfür bleibt jedoch bei 5 Prozent des Sicherungsvermögens, kann jedoch mit Zustimmung der BaFin auf 10 Prozent angehoben werden.

Arrian Correns ist seit 2024 Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten. Seine ersten Schritte im Journalismus machte der studierte Staatswissenschaftler im Lokaljournalismus. 2023 wechselte er mit dem Volontariat im Fachverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in den Finanzjournalismus. In dieser Zeit schrieb Arrian Correns auch für die dpn-Schwesterpublikationen „FINANCE Magazin“ und „Die Stiftung“. Arrian Correns befasst sich heute vor allem mit Themen der institutionellen Kapitalanlage und der Digitalisierung der Investmentbranche.

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