Eigentlich sollte die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bereits seit Jahren einen erheblichen Aufschwung erfahren. Der Grund: Anfang 2018 trat nach vielen Diskussionen im Vorfeld das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) in Kraft. Das Gesetz sollte durch einen weiteren Durchführungsweg, der reine Beitragszusagen und den vollständigen Verzicht auf Garantien erlaubt („Sozialpartnermodell“), auch in Zeiten niedriger Zinsen attraktive Renditen ermöglichen. Allerdings müssen sich Unternehmen und Gewerkschaften vor dem Start eines solchen Vorsorgemodells zunächst auf einen Tarifvertrag geeinigt haben. Und: Die jeweiligen Tarifpartner müssen sich an der Durchführung und Steuerung des Sozialpartnermodells beteiligen. Nicht zuletzt diese aufwendigen Bedingungen dürften die Ursache dafür sein, dass das erhoffte neue Wachstum der bAV – von Fachleuten auch als zweite Säule der Altersvorsorge bezeichnet – bis heute ausgeblieben ist. Das geht aus einer jetzt vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) veröffentlichten neuen Studie zur „Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung“ hervor.
BMAS-Studie: Stagnation der bAV-Verbreitung
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