Tarifvertrag schlägt Gesetz. So in etwa könnte man das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag interpretieren. Arbeitgeber müssen bei der sogenannten Entgeltumwandlung einen Zuschuss leisten. Das gilt aber nicht, wenn in einem Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Auch dann, so die Erfurter Richter, wenn der Tarifvertrag schon vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurde, mit dem die Zuschussregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am 1. Januar 2018 eingeführt worden war. Damit sorgt das Urteil für mehr Rechtssicherheit für tarifgebundene Arbeitgeber und schützt diese vor hohen Nachforderungen.
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bAV – Bundesarbeitsgericht stärkt den Wert von Tarifverträgen
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