Bundesregierung beschließt Rentenpaket II

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket II werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für eine zusätzliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals.

Im Mittelpunkt des Generationenkapitals stehen Darlehen aus dem Bundeshaushalt und die Übertragung von Eigenmitteln vom Bund für den Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Für den Aufbau des Generationenkapitals werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, nur die Erträge aus der Kapitalanlage nach Abzug der Zinsen auf die gewährten Darlehen – und nicht die Substanz des Kapitalstocks – sollen als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.

Ab dem Jahr 2036 sind Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen, soweit dies unter Berücksichtigung eines „Sicherheitspuffers“ zum Schutz von Vermögen und Rückzahlbarkeit der Darlehen möglich ist. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird ab Mitte der 2030er Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden. Im Jahr 2029 wird überprüft, ob die Zielgrößen für den ergänzenden Finanzierungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Generationenkapital voraussichtlich erreicht werden können und welche Maßnahmen ggf. zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgeschlagen werden müssen.

Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Für Aufgaben der Stiftung sollen zunächst die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierter öffentlicher Vermögensverwalter genutzt werden, um so einen zügigen Aufbau des Stiftungsvermögens zu gewährleisten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht unterdessen kritische Punkte im Rentenpaket II. „Die Festschreibung des Rentenniveaus bis 2039 und die Fixierung auf 48 Prozent bedeuten Belastungen für die jüngere Generation”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sozialversicherungsabgaben und Steuern werden dadurch in den kommenden Jahren steigen. Um den Renteneintritt der „Babyboomer“ abzufangen, kommt das Generationenkapital zu spät.” Zwar sei die stärkere Kapitaldeckung künftiger Rentenansprüche grundsätzlich sinnvoll, so der GDV. Ob das Generationenkapital dazu geeignet sei, müsse sich jedoch erst erweisen. „In der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge erwerben die Menschen individuelle Ansprüche. Beim Generationenkapital hingegen handelt es sich um einen überschaubaren schuldenfinanzierten Finanzzuschuss in den großen Topf der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt Asmussen. 
 
Umso dringender ist aus GDV-Sicht nun die schnelle, gezielte Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. „Die betriebliche und die private Altersvorsorge sind wichtig für ein lebenslang gesichertes Einkommen bei steigender Lebenserwartung”, so Asmussen. 

Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.

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