Die Finanzierung der Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten wird in den kommenden sechs Jahrzehnten bis 2080 weniger Probleme bereiten, als es die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung tut. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) prognostiziert in einer Untersuchung, dass sich der Anteil der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionen an den Steuereinnahmen für Bund und Länder nicht deutlich erhöhen wird. Die Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass mit dem Rückgang der Bevölkerung auch die Zahl der Beamten sinken wird und dass die zahlenmäßige Relation von Beamten zur Bevölkerung insgesamt nicht steigen wird.
In der Gesamtbevölkerung wird die Zahl der über 66-Jährigen laut Bevölkerungsvorausberechnungen bis Ende der 2030er Jahre deutlich wachsen. Doch die Wirkung des demographischen Wandels auf die Pensionen für Beamte fällt anders aus. Beim Bund werden die Versorgungsempfänger laut IWH in den kommenden Jahrzehnten, unabhängig von der Entwicklung der Geburtenzahlen in Deutschland, deutlich weniger. Das hat seinen Grund in der rückläufigen Zahl der Beamten und Richter im Bund von 2000 bis 2015, unter anderem aufgrund der Privatisierungen der Bundespost und der Bundesbahn Mitte der 1990er Jahre. In der Konsequenz geht das IWH von rückläufigen Pensionszahlungen in diesen Bereichen in den kommenden Jahren aus.
Anders sieht die Situation auf Landesebene aus. Hier erwartet das IWH wieder einen Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger ab Ende der 2050er Jahre. Der andere Verlauf im Vergleich zu den Beamten auf Bundesebene ergibt sich daraus, dass die Länder in den vergangenen 20 Jahren keinen ähnlichen Abbau von Beamtenstellen vorgenommen haben wie der Bund. Auch für die Gemeindeebene rechnet das IWH mit einer steigenden Zahl der Versorgungsempfänger.
Maßgeblich für die Beurteilung der Finanzierungslasten sind neben den Versorgungsausgaben auch die zu erwartenden Steuereinnahmen der jeweiligen Gebietskörperschaften. Laut IWH gibt die langfristige Entwicklung der Beamtenpensionen bei Bund und Ländern aufgrund der Tatsache, dass die Steuereinnahmen stärker steigen dürften als die Versorgungsausgaben, wenig Anlass zur Sorge. Anders sieht es bei den Gemeinden aus, die in den kommenden Jahren einen merklich größeren Anteil ihrer Steuereinnahmen für Beamtenpensionen aufwenden müssen als bisher.