Bafin zieht die Reißleine bei Bochumer Sterbekasse

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Die Finanzaufsicht Bafin hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der Widerruf datiert vom 23. Juni 2026. Der Sterbekassenversicherer aus Bochum darf keine neuen Verträge mehr abschließen. Er geht in die Abwicklung über.

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