Urteil: Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

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Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag in mehreren Verfahren entschieden. Die jeweiligen Aktenzeichen dazu lauten: B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R und B 12 KR 11/23 R.

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