Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag die Änderungsrichtlinie zu Solvency II angenommen. Hinsichtlich der technischen Ausgestaltung in den nachgelagerten Rechtsakten („Level 2“) äußert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allerdings Bedenken. „Die noch festzulegenden Details dürfen die erzielten Fortschritte der Richtlinie nicht gefährden“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Solvency II – GDV warnt vor Risiken in nachgelagerten Rechtsakten
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